Menschenrechtsgericht urteilt über Kopftuchverbot in Klinik
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilt heute (Donnerstag) über den Fall einer muslimischen Krankenhaus-Angestellten in Frankreich, die während der Arbeit ihr Kopftuch ablegen sollte.

Straßburg (epd)Die Frau ist der Meinung, dass das Kopftuch-Verbot der Klinik ihr Recht auf Religionsfreiheit verletze. Patienten hatten sich zuvor über die Kopfbedeckung der Sozialarbeiterin beschwert.

Nachdem die Frau weiterhin mit Tuch zur Arbeit erschienen war, hatte das Krankenhaus entschieden, den Vertrag der Angestellten nicht zu verlängern. Dagegen klagte die Frau erfolglos vor französischen Gerichten. 2011 reichte sie schließlich Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ein.