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Tagebau Garzweiler im Rheinischen Braunkohlerevier. Diskutiert wird auf dem Weltklimagipfel auch der Ausstieg aus Kohle.
Streitpunkte des Klimagipfels
Beim Pariser Klimagipfel werden Vertreter aus 195 Staaten über den Kampf gegen die Erderwärmung beraten. Ziel ist die Verabschiedung eines Vertrags, der 2020 das Kyoto-Protokoll ablösen soll. Das sind mögliche Streitpunkte:

Paris (epd)BEGRENZUNG DES TEMPERATURANSTIEGS:

Auf dem Klimagipfel 2010 im mexikanischen Cancún verständigte sich die Staatengemeinschaft auf das Ziel, die Erderwärmung im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter auf unter zwei Grad Celsius zu begrenzen. Besonders bedrohte Länder, vor allem die kleinen Insel-Staaten, verlangen eine Verschärfung: Ihrer Meinung sollte die Grenze bei 1,5 Grad liegen. Beide Zielmarken finden sich als Vorschläge im Vertragsentwurf. Dass sich das 1,5-Grad-Ziel durchsetzt, gilt jedoch als kaum wahrscheinlich.

MINDERUNG DER TREIBHAUSGASE:

Artikel drei des Vertrages soll eine Vorgabe zur langfristigen Reduktion des globalen Kohlendioxid-Ausstoßes enthalten. Das Spektrum der diskutierten Optionen reicht von einem Ausstieg aus Kohle, Öl und Gas im Laufe des Jahrhunderts (Dekarbonisierung) bis zu unscharfen Formulierungen wie "langfristige globale emissionsarme Transformation". Die EU-Staaten fordern anstatt der Dekarbonisierung lediglich "Kohlenstoff-Neutralität". Der Begriff wurde auf Drängen des Kohle-Landes Polen ins EU-Verhandlungsmandat aufgenommen, weil er die Möglichkeit der umstrittenen unterirdischen CO2-Speicherung (CCS) zulässt.

Verbindliche nationale Klimaziele wird es nicht geben. Stattdessen haben mehr als 160 Länder im Vorlauf zur Konferenz nationale Klima-Aktionspläne für die kommenden Jahre vorgelegt. Demnach will die EU bis 2030 ihren CO2-Ausstoß um 40 Prozent im Vergleich zu 1990 senken. Die USA wollen ihre Emissionen bis 2025 um 26 bis 28 Prozent im Vergleich zu 2005 verringern. Erstmals haben auch die Schwellenländer Klimaschutz-Maßnahmen zugesagt: China will seine Treibhausgase ab 2030 senken. Indien will bis 2030 den CO2-Ausstoß gemessen an der Wirtschafskraft um rund ein Drittel drosseln.

MECHANISMUS ZUR STEIGERUNG DES KLIMASCHUTZES:

Weil die freiwilligen Selbstverpflichtungen der Staaten nicht ausreichen, um die Erderwärmung auf zwei Grad Celsius zu begrenzen, sollen die nationalen Ziele in regelmäßigen Abständen nachvollziehbar überprüft und verschärft werden. Die EU schlägt dafür einen Fünf-Jahres-Rhythmus vor. Offen ist, wie verbindlich die dafür nötigen Transparenzregeln und Berichtspflichten sein werden. Große Schwellenländer wie China und Indien haben in der Vergangenheit externe Überprüfungen strikt abgelehnt.

FINANZEN:

Die Industriestaaten hatten bei vergangenen Gipfeln zugesagt, ab 2020 jährlich 100 Milliarden Dollar für Klimaschutz und Anpassung in armen Ländern zur Verfügung zu stellen. Manche Entwicklungsstaaten pochen darauf, dass diese Zahl nun im Vertrag genannt ist. Davor schrecken die Industrieländer zurück, weil sie auch privatwirtschaftliche Investitionen zu den Klima-Hilfen rechnen.

Zudem wird über eine weitere Aufstockung der Mittel bis 2030 gerungen. Die Industriestaaten fordern, dass der Geberkreis erweitert wird und auch mittlerweile finanzkräftige Schwellenländer und Öl-Nationen wie Katar an der Finanzierung des globalen Klimaschutzes beteiligt werden.

SCHÄDEN UND VERLUSTE:

Unter der Überschrift "Loss and Damage" verhandeln die Staaten über den Umgang mit Umweltschäden, die infolge des Klimawandels zu erwarten sind. Bereits beim Klimagipfel 2013 in Warschau wurde verabredet, betroffene Länder zu unterstützen, etwa durch Katastrophenvorsorge und den Aufbau eines Frühwarnsystems. Nun wird darum gerungen, ob diese Vereinbarungen in den rechtlich bindenden Vertrag aufgenommen werden sollen. Die Industriestaaten als historische Verursacher der Erderwärmung wollen vermeiden, dass arme Staaten künftig daraus Entschädigungsansprüche ableiten könnten.