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Flüchtlingskinder in der rheinland-pfälzischen Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Ingelheim am Rhein.
Asyl-Entwurf: Minderjährige Flüchtlinge sollen doch Eltern nachholen können
Minderjährige Flüchtlinge sollen doch weiterhin ihre Eltern nachholen können.

Berlin (epd)Das geht aus der aktuellen Fassung des Entwurfs für das Gesetz zur Beschleunigung der Asylverfahren hervor, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Darin ist die Passage nicht mehr enthalten, nach der auch für Minderjährige künftig eine Wartefrist von zwei Jahren gelten sollte, bis sie einen Antrag auf Nachzug ihrer Eltern und Geschwister hätten stellen können. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung zwischen den beteiligten Ministerien.

"Weitreichender Einschnitt"

Die Beratungen ziehen sich offenbar länger hin als erwartet. Aller Voraussicht nach wird sich das Bundeskabinett nicht Anfang kommender Woche mit dem Entwurf befassen. Dies war zwischenzeitlich im Gespräch. Regierungssprecher Steffen Seibert und die beteiligten Ministerien wollten am Freitag in Berlin die Änderungen nicht bestätigen und auch keinen Zeitplan nennen. Die Koalitionsspitzen hatten vereinbart, das Gesetz bis Ende des Jahres in den Bundestag einzubringen.

Pro Asyl erklärte, die Entschärfung in einem besonders umstrittenen Punkt ändere nichts daran, dass der Gesetzentwurf "ein weitreichender Einschnitt in das Asylrecht" bleibe. Nach Einschätzung der Organisation wird das Asylpaket II die Situation für weit mehr Flüchtlinge verschärfen als zunächst gedacht. Der Gesetzentwurf regelt die in der Koalition verabredete Einrichtung von speziellen Zentren, die nach den Äußerungen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vor allem Asylsuchende aus sicheren Herkunftsländern aufnehmen sollen.

Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien

Pro Asyl zufolge werden voraussichtlich aber weit mehr Gruppen betroffen sein. Neben Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten sollen in den speziellen Aufnahmezentren auch Personen ein Asyl-Schnellverfahren durchlaufen, die ihren Pass zurückhalten oder vernichten oder falsche Angaben machen. Dies bedeute eine "uferlose" Ausweitung und treffe auch auf Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien zu. Die Regelung könne "von den Behörden in der Praxis willkürlich angewandt werden", kritisierte Pro Asyl.

Die Organisation wies weiter darauf hin, die beabsichtige stärkere Durchsetzung von Rückführungen könnte dazu führen, dass künftig auch erkrankte Flüchtlinge abgeschoben werden könnten, ohne dass sie zuvor durch einen Arzt begutachtet wurden.