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Durch die steigende Zahl unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge seien Anreize geschaffen worden, sie allein auf die Flucht zu schicken, heißt es.
Asyl: Familiennachzug soll auch bei Minderjährigen ausgesetzt werden
Die geplanten Winschränkungen des Familiennachzugs sollen auch Minderjährige betreffen, die ihre Familie nach Deutschland holen wollen.

Berlin (epd)Die von der Koalition geplanten Einschränkungen des Familiennachzugs sollen auch Minderjährige betreffen, die ihre Eltern nach Deutschland holen wollen. "Dies ist durch die steigende Zahl an Minderjährigen, die alleine flüchten oder alleine auf die Flucht geschickt werden, erforderlich geworden", heißt es in der Begründung eines Gesetzentwurfs aus dem Bundesinnenministerium, der dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Genauso wie Erwachsene soll für sie eine Wartefrist von zwei Jahren gelten.

Weitere Einschränkung des Familiennachzugs

In der Gesetzesbegründung heißt es weiter, durch die steigende Zahl unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge sei "offensichtlich" geworden, dass Anreize geschaffen worden seien, sie allein auf die Flucht zu schicken. "Eine Einschränkung des Familiennachzugs erscheint daher auch im Interesse der Minderjährigen selbst geboten", heißt es.

Der Gesetzentwurf sieht zudem offensichtlich eine weitere Einschränkung des Familiennachzugs vor als bislang politisch vereinbart. Union und SPD hatten verabredet, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte für zwei Jahre auszusetzen. Darunter würden momentan nicht die syrischen Flüchtlinge fallen. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte sich dafür ausgesprochen, die Regelung auch für Syrer anzuwenden. Nach einem Veto aus dem Kanzleramt ruderte er zurück.

Drei bis vier Angehörige nachholen

In der Gesetzesbegründung ist nun aber auch ausdrücklich von Bürgerkriegsflüchtlingen die Rede. Der Entwurf argumentiert, aufgrund der hohen Zuzugszahlen von Schutzberechtigten sei die "daraus resultierende Dimension" des Familiennachzugs "gesellschaftspolitisch schwer darstellbar".

"Vielmehr ist es wichtig und richtig, dass Bürgerkriegsflüchtlinge in den Schutzräumen der Krisenregion gemeinsam mit ihren Familien verbleiben und dort versorgt und betreut werden", heißt es weiter. Dem Gesetzentwurf zufolge, der bereits in der Ressortabstimmung ist, rechnet das Innenministerium damit, dass jeder Flüchtling drei bis vier Angehörige nachholen könnte.