Berlin (epd)Bei den kirchlichen Wohlfahrtsverbänden stößt die am Freitag vom Bundestag beschlossene Pflegereform auf ein geteiltes Echo. Nach Ansicht des Deutschen Caritasverbands war die Reform "längst überfällig": "Das neue Pflegestärkungsgesetz schafft endlich Gerechtigkeit für Demenzkranke und psychisch Kranke," sagte Caritas-Präsident Peter Neher. Aus Sicht der Diakonie besteht bei der Reform erheblicher Nachbesserungsbedarf: "Die Unterfinanzierung der Pflege und der Fachkräftemangel - diese drängenden Probleme löst das Pflegestärkungsgesetz nicht", sagte Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.
Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert mehr Pflegepersonal in den Einrichtungen. Das Pflegestärkungsgesetz müsse "nicht nur finanziell, sondern auch personell hinterlegt sein", erklärte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di bezeichnete die Pflegereform als "Stückwerk". Die Reform müsse deutlich mehr dazu beitragen, "die personellen Strukturen in den Pflegeheimen nachhaltig zu verbessern", sagte Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler.
Mehr Personal nötig
Auch nach Einschätzung verschiedener Sozialverbände weist die Reform Defizite auf. Adolf Bauer, Präsident des Sozialverbands Deutschland, betonte zwar, dass das Gesetz eine "klare Verbesserung für die von Pflege betroffenen Menschen" bedeute. Es fehle aber ein "solidarisches Finanzierungskonzept." Dies sei besonders im Hinblick auf die steigenden Armutsrisiken in der Pflege "ein Verhängnis."
Nach Auffassung des Sozialverbandes VdK vernachlässigt die Reform besonders eine notwendige Verbesserung der Versorgungsqualität in der stationären Pflege. Ähnlich äußerte sich auch die Arbeiterwohlfahrt (AWO). Das Gesetz ändere vorerst nichts an der "unzureichenden Personalsituation" in den Pflegeeinrichtungen. Diese müssten mit mehr Personal ausgestattet werden.
"Lange auf Reform gewartet"
Der Deutsche Städtetag begrüßte, dass durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff auch Demenzkranke als pflegebedürftig anerkannt werden. Allerdings greife das Gesetz nur für die Pflegeversicherung und nicht für die Sozialhilfe. Der Pflegebedürftigkeitsbegriff müsse aber beide Leistungssysteme berücksichtigen.
Aus Sicht der Deutschen Alzheimer Gesellschaft ist die Reform insgesamt jedoch "ein wichtiger Schritt zu größerer Gerechtigkeit für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen." Die Vereinsvorsitzende Heike von Lützau-Hohlbein sagte: "Wir haben lange auf diese Reform gewartet."