epd-bild / Krüper, Werner
Eine Pflegerin hilft in einer Wohngruppe für Demente beim Trinken.
Zweiter Teil der Pflegereform geht diese Woche durch den Bundestag
Die Pflegereform steht kurz vor dem parlamentarischen Abschluss. Vor der Abstimmung am Freitag im Plenum hat das zweite Pflegestärkungsgesetz von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) den Gesundheitsausschuss des Bundestags passiert.

Berlin (epd)Von 2017 an soll es fünf Pflegegrade statt der bisherigen drei Stufen geben. Profitieren werden vor allem Demenzkranke und ihre Angehörigen. Für alle Pflegebedürftigen, die bereits Leistungen beziehen, soll es keine Verschlechterungen geben, obwohl in den kommenden Jahren den Erwartungen zufolge bis zu 500.000 Pflegebedürftige hinzukommen könnten, die nach heutiger Rechtslage keinen Anspruch auf Leistungen hätten. Das kommende Jahr soll für die Vorbereitung der Umstellung genutzt werden, die ab 2017 greift.

Die zweite Stufe der Pflegereform ist mit einer Beitragserhöhung zum Januar 2017 um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 Prozent des Bruttoeinkommens verbunden. Danach sollen die Beiträge bis 2022 stabil bleiben. Insgesamt stehen der Pflegeversicherung gut fünf Milliarden Euro mehr zur Verfügung als vor der Reform. Zu Beginn dieses Jahres waren die Beiträge im ersten Schritt um 0,3 Prozentpunkte erhöht und vorwiegend die Ansprüche für Pflegebedürftige erweitert worden, die zu Hause versorgt werden.