Berlin (epd)Organisierte Sterbehilfe ist künftig in Deutschland verboten. In dritter Lesung stimmten am Freitag im Bundestag 360 Abgeordnete für einen Gesetzentwurf, der die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe unter Strafe stellt. 233 Parlamentarier lehnten das Gesetz ab, 9 enthielten sich. Der Antrag der Gruppe um Kerstin Griese (SPD) und Michael Brand (CDU) soll Sterbehilfe-Organisationen wie dem Verein Sterbehilfe Deutschland des ehemaligen Hamburger Justizsenators Roger Kusch die Grundlage entziehen.
Für das Verbot wird dem Gesetz zufolge ein Paragraf im Strafgesetzbuch ergänzt. Er ahndet die grundsätzlich straffreie Suizidbeihilfe, wenn sie geschäftsmäßig, also auf Wiederholung angelegt, angeboten wird.
Bereits im ersten Durchgang entschieden
Der Gesetzentwurf wurde überraschend bereits im ersten Durchgang von einer Mehrheit im Parlament unterstützt. Um in zweiter Lesung angenommen zu werden, musste er mehr Ja-Stimmen erhalten als die anderen Anträge zusammen plus allen Nein-Stimmen. Das galt als unwahrscheinlich. Dennoch erhielten Griese und Brand genug Unterstützung: 309 Abgeordnete stimmten für ihren Entwurf. Wie in solchen ethischen Grundsatzfragen üblich, war der Fraktionszwang aufgehoben.
128 Stimmen erhielt der Antrag der Gruppe von Karl Lauterbach (SPD) und Peter Hintze (CDU), die Ärzten die Hilfe beim Suizid erlauben wollten. 52 Stimmen entfielen auf den liberalsten Entwurf von Renate Künast, die nicht nur Ärzten, sondern auch Organisationen diese Form der Sterbehilfe ausdrücklich erlauben wollte. Das von Patrick Sensburg (CDU) angestrebte Verbot jeglicher Suizidbeihilfe erhielt 37 Stimmen. 70 Parlamentarier stimmten im ersten Durchgang mit Nein zu allen Vorschlägen, 3 enthielten sich.
Der Abstimmung war eine mehr als dreistündige, ernsthafte Debatte vorausgegangen, in der Befürworter und Gegner der Sterbehilfe nochmals für ihre Positionen warben. Die Gruppen um Hintze und Künast erneuerten dabei ihren Vorwurf, das Gesetz zum Verbot organisierter Suizidbeihilfe treffe nicht nur Organisationen, sondern könne auch Ärzte kriminalisieren.
"Selbstbestimmung Kern der Menschenwürde"
Wenn Ärzte Strafe für eine auf Wiederholung angelegte Suizidbeihilfe fürchten müssten, sei ein offenes und ehrliches Gespräch für den Patienten nicht mehr möglich, sagte Künast. Unterstützer der Griese/Brand-Gruppe wiesen diesen Vorwurf jedoch vehement zurück. So sprach Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) von einer "Regelung mit Maß und Mitte". Beihilfe zum Suizid sei keine Behandlungsvariante, sagte der Minister.
Die Gegner eines strafrechtlichen Verbots argumentierten mit der Selbstbestimmung des Menschen. "Der Kern der Menschenwürde ist die Selbstbestimmung", sagte Bundestagsvizepräsident Hintze: "In der größten existenziellen Not eines Menschen sollte sich der Staat zurückhalten."