Berlin (epd)Der Bundestag hat am Donnerstag in Berlin mit den Stimmen der Koalition und der Grünen das Hospiz- und Palliativgesetz beschlossen. Es soll die Versorgung von Menschen am Lebensende verbessern. Die von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) eingeleitete Reform sieht vor, dass die Krankenkassen von 2016 an jährlich ein Drittel mehr für die Hospizversorgung und Palliativmedizin aufwenden. Die Hospiz- und Palliativversorgung konzentriert sich auf Menschen kurz vor ihrem Tod. Durch Pflege, Schmerztherapie und menschliche Begleitung sollen ihre Schmerzen und Ängste gelindert werden.
Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung
Gröhe sagte, das Gesetz sei für ihn "ein besonderes Gesetz". Es wurde vor dem Hintergrund der Abstimmung über die Straffreiheit der Suizid-Beihilfe beschlossen, die für Freitag vorgesehen ist. Eine Mehrheit der Abgeordneten sieht im Ausbau der Palliativversorgung eine Antwort auf den Wunsch nach Sterbehilfe.
Man könne Menschen nicht die Angst vor dem Sterben nehmen, sagte Gröhe: "Aber unerträglicher Schmerz muss nicht sein. Einsamkeit in der letzten Lebensphase muss nicht sein." Dazu trügen auch Hunderttausende Ehrenamtliche in den Hospizdiensten bei. Mit dem Gesetz werde die Beratung über Angebote verbessert, die viele Menschen noch gar nicht kennen, erklärte Gröhe. Zugleich werde ein umfassender Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung eingeleitet: "Wir wollen Menschen überall dort gut begleiten, wo sie sterben", sagte Gröhe: "Es darf nicht sein, dass Schwerstkranke und Sterbende in den letzten Tagen aus Altenpflegeeinrichtungen in Krankenhäuser verlegt werden, weil nur dort eine angemessene palliativmedizinische Versorgung erfolgt".
Ganze Regionen ohne Hospize
Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende und Gesundheitsexperte Karl Lauterbach erklärte, noch immer sterbe jeder Zweite "unter Einsatz der Gerätemedizin" im Krankenhaus. Vor diesem Hintergrund handele es sich beim Palliativgesetz um "ein sehr wichtiges Gesetz". Er gebe aber zugleich offen zu, sagte Lauterbach, dass der Bedarf an Palliativversorgung "bei weitem nicht gedeckt werde".
Die pflegepolitische Sprecherin der Grünen, Elisabeth Scharfenberg forderte: "Wir müssen an dem Thema dranbleiben!" Es gebe ganze Regionen ohne Hospize, ohne Palliativmediziner, nichts worauf man in der Not zurückgreifen könne: "Das macht den Menschen Angst."
Der Linksfraktion enthielt sich bei der Abstimmung, weil ihr die Verbesserungen nicht weit genug gehen. Die pflegepolitische Sprecherin Pia Zimmermann kritisierte, es bleibe bei der "Zwei-Klassen-Betreuung". Für einen Hospizplatz zahlten die Krankenkassen im Monat 6.500 Euro, für einen vergleichbaren Platz im Pflegeheim nur rund 2.000 Euro.
Mit dem Hospizgesetz sollen rund 200 Millionen Euro zusätzlich in die Finanzierung der über 200 Hospize, rund 1.500 ambulanten Hospizdienste und der Palliativstationen in Deutschland fließen. Vor allem die Versorgung auf dem Land soll besser werden.
Mittel für Hospizdienste erhöht
Hospize sollen 95 statt der bisherigen 90 Prozent der zuschussfähigen Kosten erstattet bekommen, damit sie weniger auf Spenden angewiesen sind. Zugleich wird der Mindest-Tagessatz um gut 60 Euro erhöht, was unterfinanzierten Hospizen helfen soll.
Krankenhäuser die Palliativstationen betreiben oder mit externen Palliativteams zusammenarbeiten, können dies künftig extra abrechnen. Pflegeheime werden verpflichtet, mit Hospizdiensten und Ärzten zusammenzuarbeiten, damit sterbende Bewohner nicht in Krankenhäuser verlegt werden. Das Netz der Spezial-Palliativteams soll dichter werden, besonders auf dem Land. Auf Drängen der Grünen waren die Mittel für die Hospizdienste noch einmal erhöht worden, vorwiegend zur Trauerbegleitung von Angehörigen.
In Deutschland sterben jedes Jahr zwischen 850.000 und 900.000 Menschen - jeder Zweite in einem Krankenhaus, 40 Prozent in Pflegeheimen, obwohl drei Viertel gern zu Hause bleiben würden. Aktuellen Studien zufolge erhalten nur 30 Prozent der Sterbenden eine palliative Versorgung.