Berlin (epd)Am Freitag will der Bundestag eine Regelung zum Umgang mit Sterbehilfe-Vereinen verabschieden. Über das ethisch schwierige Thema wurde über Fraktionsgrenzen hinweg beraten. Im Mittelpunkt steht dabei der assistierte Suizid, die Hilfe bei der Selbsttötung. Sie steht in Deutschland nicht unter Strafe, was sich Sterbehilfe-Vereine zunutze machen. Bei der Abstimmung spielen Parteibindungen keine Rolle. Eingebracht wurden fünf Entwürfe, hinter denen jeweils Politiker verschiedener Fraktionen stehen. Ihre Positionen im Überblick:
- Verbot der Suizidbeihilfe:
Ein weitgehendes Verbot der Hilfe bei der Selbsttötung strebt der CDU-Politiker Patrick Sensburg an. Anstiftung oder Hilfe bei der Selbsttötung soll nach seinen Plänen mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Der Vorschlag hat bislang die wenigsten Unterstützer. Die Hürde zur Einbringung in das Parlament hat der unter allen Vorschlägen strikteste Antrag nur knapp genommen.
- Verbot geschäftsmäßiger Suizidbeihilfe:
Eine Gruppe um die Parlamentarier Kerstin Griese (SPD), Michael Brand (CDU), Harald Terpe (Grüne) und Kathrin Vogler (Linke) will dagegen kein Komplett-Verbot, aber die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe bestrafen, mit bis zu drei Jahren Gefängnis. Geschäftsmäßig meint hierbei das auf Wiederholung angelegte, organisierte Handeln von Vereinen und Einzelpersonen. Das Verbot würde sich also nicht nur auf die auf Gewinn orientierte Suizidbeihilfe beschränken, diese aber auch umfassen. Angehörige und nahe stehende Personen wären vor einer Bestrafung geschützt. Die Gruppe betont zudem, dass Einzelfallentscheidungen von Ärzten nicht sanktioniert werden sollen, sondern nur Suizidbeihilfe in organisierter Form.
- Regelung zum ärztlich assistierten Suizid:
Den Sonderfall des ärztlich assistierten Suizids nimmt eine Gruppe um Karl Lauterbach (SPD) und Peter Hintze (CDU) in den Blick. Während die Hilfe beim Suizid prinzipiell nicht unter Strafe steht, ist sie Ärzten in der Regel durch Standesrecht untersagt. Die Hintze-Lauterbach-Gruppe will dies ändern. Ärzte sollen demnach Suizidbeihilfe leisten dürfen, wenn der Patient eine organische Krankheit hat, die "unumkehrbar" zum Tod führt, sowie volljährig und einwilligungsfähig ist. Mit einem Paragrafen im Zivilrecht sollen Ärzte vor Sanktionen nach dem Standesrecht geschützt werden.
- Erlaubnis für Sterbehilfe-Vereine:
Die liberalste Regelung mit einer Erlaubnis für Sterbehilfe-Vereine haben die Politikerinnen Renate Künast (Grüne) und Petra Sitte (Linke) vorgelegt. Sie sind gegen gewerbsmäßige, kommerziell ausgerichtete Sterbehilfe, organisierte Suizidhilfe ohne Gewinnabsicht wollen sie aber erhalten und definieren dafür Regeln. So sollen nach ihrem Entwurf Organisationen und Ärzte, die bei der Selbsttötung helfen wollen, zu Beratungsgesprächen und einer Dokumentation der Fälle verpflichtet werden. Auch sie wollen durch eine gesetzliche Regelung das standesrechtliche Verbot für Ärzte außer Kraft setzen.
- Keine Neuregelung:
In letzter Minute hat Katja Keul (Grüne) im Bundestag noch genügend Unterstützer gesammelt, um ihren Vorschlag, gar nichts zu ändern, auf die Tagesordnung bringen. Laut ihrem Antrag soll der Bundestag beschließen, dass es weder in Richtung eines Verbots noch einer Regulierung organisierter Suizidassistenz Änderungsbedarf besteht.