epd-bild / Matthias Rietschel
Künstler wie Georg Baselitz fürchteten wegen der vorgesehenen Ausfuhrbeschränkungen um das Recht am eigenen Bild und zogen Werke aus öffentlichen Sammlungen zurück.
Kabinett bringt neues Kulturgutschutzgesetz auf den Weg
Mit einem neuen Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schutzes von wertvollen Kulturgütern will das Bundeskabinett den grenzüberschreitenden Handel mit Kunst- und Kulturgütern regeln.

Berlin (epd)Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einem Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schutzes von wertvollen Kulturgütern zugestimmt. Damit soll künftig der grenzüberschreitende Handel mit Kunst- und Kulturgütern strenger geregelt werden. Der Kabinettsentscheidung ging eine monatelange öffentliche Debatte voraus. Jetzt muss der Gesetzentwurf noch durch den Bundestag.

Weltweit gegen Raubgrabungen

Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) bezeichnete die Novellierung des Kulturgutschutzes als eines der wichtigsten kulturpolitischen Vorhaben der Legislaturperiode. Es gehe darum, weltweit gegen Raubgrabungen und illegalen Handel vorzugehen. Damit leiste Deutschland seinen internationalen Beitrag zum Schutz des Weltkulturerbes.

Künftig soll auch bei der Ausfuhr von Kunstwerken in EU-Länder unter bestimmten Bedingungen eine Genehmigung nötig sein. Die Genehmigungspflicht für Kunstgeschäfte innerhalb der EU gilt dem Entwurf zufolge bei Gemälden aber erst dann, wenn das Bild älter als 70 Jahre ist und auf mehr als 300 000 Euro geschätzt wird. Bisher war nur bei Exporten in außereuropäische Staaten eine Genehmigung nötig.

Kunstsammler und -händler hatten in den vergangenen Monaten die vorgesehenen Ausfuhrbeschränkungen für wertvolle Kunstwerke als gefährlichen Eingriff in den Kunstmarkt kritisiert. Künstler wie Georg Baselitz fürchteten um das Recht am eigenen Bild und zogen Werke aus öffentlichen Sammlungen zurück. Der Deutsche Kulturrat begrüßte die Kabinettsentscheidung und verwies darauf, dass Grütters auf die Kritik reagiert und den Gesetzentwurf nachgebessert habe.

Behutsam angepasst

"Der Gesetzentwurf dient dem verbesserten Schutz ausländischen Kulturgutes vor unrechtmäßiger Einfuhr nach Deutschland und einer effektiveren Rückgabe unrechtmäßig eingeführten Kulturguts", betonte Grütters. Behutsam seien auch die geltenden Regeln zum Schutz national wertvollen Kulturguts angepasst worden. "Die Klärung dessen, was im Einzelfall als 'national wertvoll' gilt, darüber befinden auch weiterhin Sachverständige, zu denen zum Beispiel Museen, der Kunsthandel und auch Sammler gehören", betonte die CDU-Politikerin.