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Eine Verstorbene. Am Freitag steht eine mögliche Neuregelung der Sterbehilfe auf dem Programm des Bundestags.
Zeitung: Justizministerium zunächst skeptisch über Sterbehilfe-Verbot
Um eine mögliche Neuregelung der Sterbehilfe geht es am Freitag im Bundestag. Das Bundesjustizministerium hat einem Bericht zufolge das von einer Abgeordnetengruppe angestrebte Verbot organisierter Beihilfe zum Suizid zunächst skeptisch beurteilt.

Berlin (epd)Wie der Berliner "Tagsspiegel" (Donnerstagsausgabe) unter Berufung auf ein internes Papier berichtet, sieht das Ministerium bei einem Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe das Risiko, dass Mediziner, die dies wiederholt machen, mit Strafbarkeit bedroht würden. Ein Verbot der geschäftsmäßigen, das heißt auf Wiederholung angelegten Suizidbeihilfe sieht der bislang aussichtsreichste Gesetzentwurf der Abgeordnetengruppe um Kerstin Griese (SPD) und Michael Brand (CDU) vor. Die Abstimmung über eine Neuregelung der Hilfe bei der Selbsttötung ist für Freitag geplant.

Eine Sprecherin des Ministeriums bestätigte den Bericht der Zeitung, betonte aber, dass es sich um ein älteres Papier handele. Demnach habe das Haus von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) zu Beginn der Debatte um ein Verbot von Sterbehilfe-Organisationen den Abgeordneten Kernaussagen zur Verfügung gestellt. Konkrete Gesetzespläne seien zu diesem Zeitpunkt aber nicht geprüft worden. Das Papier, wofür den Angaben zufolge Einsichtnahme eingeklagt wurde, stammt demnach aus dem zweiten Quartal 2014. Konkrete Entwürfe liegen aber erst seit Juni dieses Jahres vor.

Diskussion über Gefahr der Kriminalisierung

Der Vorwurf, Ärzte würden durch den Griese/Brand-Entwurf kriminalisiert, wird derzeit vor allem von Gegnern eines Verbots ins Feld geführt. Dazu gehören die Gruppen um Peter Hintze (CDU) und Karl Lauterbach (SPD), die Ärzten die Suizidassistenz erlauben wollen, sowie um Renate Künast (Grüne), die eine ausdrückliche Erlaubnis für Sterbehilfevereine fordert. Brand und Griese widersprechen dem Vorwurf. Gewissensentscheidungen von Ärzten im Einzelfall sollten demnach weiter möglich sein. Auch die Bundesärztekammer sieht für Mediziner keine Gefahr der Kriminalisierung.