München, Berlin (epd)Er glaube, dass der Gesetzentwurf der Bundestagsabgeordneten Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) der beste unter den vorliegenden sei, sagte der bayerische Landesbischof am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst (epd). An diesem Freitag entscheidet der Bundestag über eine mögliche Neuregelung der Sterbehilfe. Dazu wurden fünf Gesetzentwürfe eingebracht.
Der Brand/Griese-Entwurf mache klar, dass öffentlich propagiertes geschäftsmäßiges Anbieten der Hilfe zum Suizid nicht hingenommen werden könne, erklärte Bedford-Strohm. Ansonsten würde Suizid ein normaler Weg, der unter mehreren Optionen am Lebensende gewählt werden könne. Zugleich lasse der Entwurf aber auch Gewissensspielräume im persönlichen Arzt-Patienten-Verhältnis, "die der Tatsache Rechnung tragen, dass sich nicht jeder Einzelfall rechtlich regeln lässt", unterstrich der Theologe.
Möglichkeiten der Palliativmedizin nutzen
Er wolle jedenfalls nicht, dass Situationen entstünden, "in der irgendjemand meint, sich rechtfertigen zu müssen, dass er noch leben will", sagte Bedford-Strohm. Anstatt die Hürden für Suizid zu senken, müssten vielmehr alle Möglichkeiten der Palliativmedizin genutzt werden. Denn wenn die Menschen am Lebensende liebevoll betreut würden, kämen sie erst gar nicht auf die Idee, sich das Leben nehmen zu wollen.
Die fünf dem Parlament vorliegenden Gesetzentwürfe reichen vom völligen Verbot der Hilfe beim Suizid über ein eingeschränktes Verbot der organisierten Beihilfe bis zu einer ausdrücklichen Erlaubnis dieser Form der Sterbehilfe für Ärzte und Organisationen. Einen Fraktionszwang gibt es bei der Gewissensfrage nicht, der Ausgang ist völlig offen.