Frankfurt a.M. (epd)Google legte Widerspruch gegen den Vorschlag ein, wie der Internetkonzern am Mittwoch mitteilte. Die Verwertungsgesellschaft VG Media tat dies offenbar kurz zuvor. Die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts in München teilte mit, das Schiedsverfahren sei gescheitert. Die VG Media, die mehr als 200 digitale Verlagsangebote vertritt, fordert von Google und anderen Suchmaschinenanbietern Lizenzgebühren für die Verwertung von Verlagsinhalten. Google lehnt das ab.
Die Schiedsstelle hatte Ende September erklärt, beide Seiten müssten sich darauf einigen, ab wann für eine Nutzung von Textausschnitten gezahlt werden müsse. Im gesetzlich verankerten Leistungsschutzrecht für Presseverlage heißt es, "einzelne Wörter" und "kleinste Textausschnitte" dürften kostenlos verbreitet werden. Die Schiedsstelle schlug eine Obergrenze von sieben Wörtern unter Ausschluss der Suchbegriffe vor. Den von den Verlagen geforderten Tarif bezeichnete die Schiedsstelle als nicht angemessen.
Niederlage gegen Google
Ein Sprecher von Google Deutschland erklärte, das Unternehmen wolle eine juristische Auseinandersetzung mit den Verlagen eigentlich vermeiden. Stattdessen "möchten wir viel lieber mit ihnen zusammenarbeiten, um mehr Besucher auf ihre Webseiten und Apps zu leiten, ihre Marken online zu stärken und digitalen Journalismus zu fördern", sagte er.
Anfang September hatten die Zeitungsverlage vor dem Bundeskartellamt eine Niederlage gegen Google erlitten. Die VG Media hatte sich bei der Wettbewerbsbehörde darüber beschwert, dass Google Suchergebnisse für Verlagsseiten nur noch verkürzt anzeigt, wenn die Verlage einer unentgeltlichen Nutzung nicht zustimmen.