Berlin (epd)Für junge Hartz-IV-Empfänger soll es bei Regelverstößen auch künftig verschärfte Sanktionen geben. Das berichtete die "Süddeutsche Zeitung" (SZ) am Mittwoch. Auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) wollte sich das Bundesarbeitsministerium nicht zu den Inhalten der geplanten Reformen äußern. Das Ministerium verwies darauf, dass sich das Gesetz derzeit noch in der Ressortabstimmung befinde.
Laut SZ sind jedoch die Pläne von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), die Sanktionsregeln vom Lebensalter unabhängig zu machen, endgültig vom Tisch. Das ergebe sich aus dem Referentenentwurf des Arbeitsministeriums zur Vereinfachung von Vorschriften im Hartz-IV-System, berichtete die Zeitung. Damit habe sich die CSU durchgesetzt.
"Wenig Zeit für Vermittlung"
Bei Personen unter 25 Jahren dürfen die Vermittler schon nach dem ersten gravierenden Verstoß gegen die Auflagen des Jobcenters die staatliche Hilfe für drei Monate komplett kappen. Nach der zweiten Pflichtverletzung kann auch das Geld für Heizung und Miete gestrichen werden. Bei älteren Hartz-IV-Empfängern erfolgen die Sanktionen in mehreren Stufen, zudem sind sie weniger streng. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hatte dafür plädiert, die Ausnahmeregeln für unter 25-Jährige aufzuheben.
"Die Sondersanktionen schaden", sagte Kerstin Andreae, stellvertretende Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, in Berlin. Junge Menschen könnten im schlimmsten Fall ihre Wohnung verlieren, was die Eingliederung ins Erwerbsleben erschwere. "Die erhoffte große Verwaltungsvereinfachung beim ALG II bleibt aus. Die BA-Mitarbeiterinnen werden auch künftig ihre wertvolle Arbeitszeit vor allem mit dem Ausfüllen von Leistungsbescheiden verbringen, für die Vermittlung von Arbeitssuchenden bleibt wenig Zeit", kritisierte die Politikerin.
Der vorläufige Gesetzestext sieht der Zeitung zufolge unter anderem vor, dass die Jobcenter die Hartz-IV-Bescheide in der Regel nur noch einmal im Jahr statt alle sechs Monate verschicken. Hartz-IV-Empfänger sollen zudem einen Freibetrag für Kapitalerträge bekommen. Auch ehrenamtlich Tätige, die ein steuerlich begünstigtes Honorar erhalten, würden besser gestellt, hieß es. Wer Arbeitslosengeld I bezieht und trotzdem auf Hartz IV angewiesen ist, habe von 2017 an Anspruch darauf, von einer Arbeitsagentur und nicht vom Jobcenter gefördert zu werden.