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Afrikanische Flüchtlinge in einem Wohncontainer in Hamburg.
Sozialgericht: Unterbringung von Flüchtlingsfamilien in Wohncontainern zumutbar
Flüchtlingsfamilien können auch in Wohncontainern mit Gemeinschaftsbad untergebracht werden. Das hat das niedersächsische Landessozialgericht entschieden.

Celle, Stade (epd)Die Unterbringung in einem Wohncontainer sei während eines laufenden Asylverfahrens vorübergehend zumutbar, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des niedersächsischen Landessozialgerichts. Das Gericht in Celle bestätigte damit ein Urteil des Sozialgerichtes Stade, vor dem eine fünfköpfige Familie aus Somalia eine andere Unterkunft erstreiten wollte. (Beschluss vom 2. Oktober 2015: L 8 AY 40/50 B ER)

Die Eltern und drei Kinder leben den Angaben zufolge seit Anfang September in einer Wohncontaineranlage in einem Raum mit gut 40 Quadratmetern und einer Küchenzeile. Sie müssen sich mit anderen Bewohnern die Sanitäranlagen mit zwei Duschen, zwei Toiletten und einem Pissoir teilen. In ihrer Klage hatte die Familie beanstandet, die Unterkunft sei für fünf Personen viel zu klein. Neben den beiden kleineren Kindern sei auch die größere Tochter aufgrund eines Unfalls auf Windeln angewiesen.

Keine dauerhafte Unterkunft

Nach Ansicht des Landessozialgerichtes erfüllt der Wohncontainer jedoch die gesetzlichen Anforderungen. Die zuständige Gemeinde habe keinen alternativen Wohnraum gehabt. Allerdings könne eine Familie, insbesondere mit einem schulpflichtigen Kind, dort nicht auf längere Dauer einquartiert werden. Die Intimsphäre sei eingeschränkt und es gebe keine Rückzugsmöglichkeiten. Bei der somalischen Familie sei ein längerer Aufenthalt aber nicht anzunehmen. Sie sei aus Dänemark eingereist und müsse wahrscheinlich dorthin zurückkehren.