Berlin, Brüssel (epd)Bislang war es Obdachlosen und Überschuldeten kaum möglich, ein Girokonto zu eröffnen. Das soll sich jetzt ändern: Die Bundesregierung hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der Banken dazu verpflichtet, jedem mit rechtmäßigen Aufenthalt in der EU ein Basiskonto zur Verfügung zu stellen. Damit endet ein zähes Ringen um mehr Rechte für Verbraucher. Spätestens zum 1. Juni 2016 soll das neue Gesetz in Kraft treten.
Bereits im April 2014 hatte das EU-Parlament die Weichen für das Jedermann-Konto gestellt. Demnach kann in der Europäischen Union jeder legal ansässige Einwohner ein Girokonto eröffnen. Bis zum Jahr 2016 haben die EU-Mitgliedsländer noch Zeit, das Recht in eigene Gesetze zu gießen.
Selbstverpflichtung der Banken
Davon sollen vor allem Personengruppen profitieren, die bislang große Schwierigkeiten haben, ein Konto zu eröffnen. Dazu zählen neben Obdachlosen und Überschuldeten auch Asylsuchende. Mit einem Basiskonto sollen sie künftig Überweisungen vornehmen, nicht aber Kredite aufnehmen können.
In Deutschland haben sich die Banken bereits vor Jahren selbst verpflichtet, dass praktisch jeder Zugang zu einem Konto hat. Aber: Noch im Jahr 2014 schätzte die EU-Kommission, dass bundesweit 670.000 Menschen über 15 Jahre kein Bankkonto haben und ihnen dadurch die Teilnahme am wirtschaftlichen Leben erschwert werde.
58 Millionen EU-Einwohner ohne Konto
Auch Verbraucherschützer und Sozialverbände kritisierten das und verwiesen auf die hohen Hürden bei der Eröffnung des Basiskontos. "Dass das Girokonto für jedermann jetzt kommt, ist ein Meilenstein für Verbraucher", sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, Klaus Müller. Auch finanziell schwache Verbraucher, Menschen ohne festen Wohnsitz oder Flüchtlinge müssten Zugang zum Basiskonto bekommen, das zudem bezahlbar sein müsse.
Im Jahr 2013 besaßen offiziellen Angaben zufolge 58 Millionen EU-Einwohner kein Konto. Das werde die "Richtlinie über Zahlungskonten" zügig ändern, hieß es seinerzeit in Brüssel.