Rom (epd)Wenige Wochen vor der vatikanischen Bischofssynode wurden am Dienstag zwei entsprechende Papstdokumente veröffentlicht. Die darin angeordnete Verkürzung der Ehenichtigkeits-Verfahren wird mehr wiederverheirateten Paaren die Teilnahme am kirchlichen Leben erleichtern, ohne zu einem von konservativen Kirchenvertretern befürchteten Bruch mit der Ehelehre zu führen. Danach ist eine Ehe unauflöslich und kann auch nicht geschieden werden.
Eine Instanz entscheidet
Die päpstlichen Erlasse für die Reform des Kirchenrechts in den katholischen West- und Ostkirchen tragen die Titel "Mitis Iudex Dominus Iesus" (Jesus, der milde Richter und Herr) und "Mitis et misericors Iesus" (Der milde und barmherzige Jesus). Bislang dauern die Verfahren bis zu zehn Jahren, hieß es bei der Vorstellung der beiden Dokumente im Vatikan. Künftig wird es bei Ehenichtigkeitsverfahren unter anderem nur eine einzige anstatt wie bisher zwei Instanzen geben, die über die Gültigkeit einer Ehe entscheiden.
Die neuen Regelungen des Kirchenrechtes treten am 8. Dezember, mit Beginn des Heiligen Jahres der Barmherzigkeit, in Kraft. Auf der Synode vom 4. bis 24. Oktober wollen die katholischen Bischöfe über den Umgang der Kirche mit Ehe, Familie und Sexualität beraten.