Kläger im Loveparade-Verfahren hat kaum Aussicht auf Erfolg
Erster
Zivilprozess vor Landgericht Duisburg hat begonnen
Der erste Loveparade-Zivilprozess wurde mit Spannung erwartet. Ein traumatisierter Feuerwehrmann fordert insgesamt 90.000 Euro Entschädigung. Doch das Gericht machte ihm zum Prozessauftakt keine Hoffnung auf Erfolg.

Duisburg (epd)Der Kläger im ersten Zivilverfahren zum Loveparade-Unglück hat nach Ansicht des Duisburger Landgerichts mit seinen Entschädigungsforderungen keine Aussicht auf Erfolg. In dem am Dienstag gestarteten Prozess verlangt ein Feuerwehrmann, der bei der Loveparade in Duisburg vor fünf Jahren im Einsatz war, 90.000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld. Der Vorsitzende Richter der 8. Zivilkammer, Stefan Ulrich, verwies zum Auftakt auf die geringen Erfolgschancen der Klage und erklärte, für einen Feuerwehrmann sei das Unglück "ein typisches Berufsrisiko". Die Kammer will ihre Entscheidung am 5. Oktober verkünden.

In lebensbedrohliche Bedrängnis geraten

Der 53-Jahre alte Mann leidet nach eigenen Angaben seit seinem Einsatz auf der Loveparade an einer posttraumatischen Belastungsstörung. Seine Anwältin Bärbel Schönhof erklärte zum Auftakt, ihr Mandant sei am Tag der Katastrophe in einem von Tausenden Menschen verstopften Tunnel zum Veranstaltungsort in eine lebensbedrohliche Bedrängnis geraten.

Der Kläger sieht neben der Loveparade-Veranstaltungsfirma Lopavent und ihrem Geschäftsführer Rainer Schaller auch die Stadt Duisburg und das Land NRW in der Verantwortung. Die Beklagten forderten am Dienstag, die Klage abzulehnen. Sie erklärten, dass nach wie vor strittig sei, ob der Kläger tatsächlich an einer posttraumatischen Belastungsstörung durch die Erlebnisse beim Einsatz leide. Zudem sei er gar nicht in direkten Kontakt mit Opfern des Unglücks gekommen.

Bei der Duisburger Loveparade am 24. Juli 2010 waren bei einer Massenpanik 21 Menschen ums Leben gekommen, rund 500 wurden verletzt. Hunderte Besucher des Techno-Festivals sind bis heute traumatisiert.

Prozess keine strafrechtliche Aufarbeitung

Richter Ulrich verwies in der mündlichen Verhandlung unter anderem auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Die Karlsruher Richter hätten in einem ähnlichen Fall entschieden, dass bei einem Feuerwehreinsatz erlebte psychische Schäden keinen Schadensersatz rechtfertigten. Ansonsten drohten "uferlose Schadensersatzansprüche", sagte Ulrich. Er betonte mehrfach, dass es in dem Zivilverfahren nicht um die strafrechtliche Aufarbeitung des Loveparade-Unglücks gehe.

Nach Angaben des Anwalts von Lopavent sind zwischenzeitlich fast alle Betroffenen, die bei dem Unglück Verletzungen erlitten haben, entschädigt worden. Vor dem Landgericht Duisburg laufen noch 18 weitere Zivilverfahren zur Loveparade. Vier davon sollen am 12. November verhandelt werden. Die Klägerinnen aus Duisburg, Ratingen und Kevelaer waren als Besucherinnen bei dem Festival und fordern ebenfalls Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Ob es auch eine strafrechtliche Aufarbeitung geben wird, steht indes nach wie vor nicht fest. Das Gericht hat noch immer nicht entschieden, ob die Anklage wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zugelassen wird. Die Staatsanwaltschaft Duisburg wirft zehn Beschuldigten der Firma Lopavent und der Stadt Duisburg Fehler bei der Planung des Musikfestivals vor.