Berlin (epd)Ende des Jahres soll vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) die Frage geklärt werden, ob die seit Mitte Februar am Berliner Fernsehturm geöffnete Leichen-Dauerausstellung gegen das Berliner Bestattungsgesetz verstößt und genehmigungspflichtig ist, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag in Berlin dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte. Die Hauptverhandlung ist laut Gericht für den 10. Dezember angesetzt.
Das Bezirksamts Berlin-Mitte hatte die Ausstellung des Leichenplastinators Gunther von Hagens unter Verweis auf das Berliner Bestattungsgesetz verboten. Zuletzt wollte der Bezirk die Eröffnung sogar mit der Androhung von Zwangszahlungen verhindern. Gegen das vom Bezirk ausgesprochene Ausstellungsverbot hatten in erster Instanz die Museumsbetreiber erfolgreich geklagt. In einem Eilverfahren bestätigte das OVG im März zunächst die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes und wies eine Beschwerde des Bezirksamts Mitte dagegen zurück.
Monatelang Proteste
In dem "Menschen Museum" werden unter anderem plastinierte menschliche Körper in unterschiedlichen Posen gezeigt. Hinzu kommen etwa 200 Teilkörperplastinate von verschiedenen Organen, Knochen und Geweben. Vor der Eröffnung der Ausstellung hatte es monatelange Proteste von Vertretern aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft, Gesellschaft und Kirchen gegeben.
Das OVG hatte in seiner Eilentscheidung im März offen gelassen, ob die umstrittene Leichen-Ausstellung nach dem Bestattungsgesetz genehmigungsbedürftig ist. Die Wanderausstellung "Körperwelten" war bereits mehrfach bundesweit, unter anderem auch in den Jahren 2001, 2009 und 2011 in Berlin, gezeigt worden, ohne dass das Land Berlin oder Bezirke Einwände erhoben hatten. Vor mehr als drei Wochen begrüßte das Museum den 100.000. Besucher.