Rom (epd)Der Bericht entspreche nicht den Tatsachen, sagte der Leiter der deutschsprachigen Abteilung im vatikanischen Staatssekretariat, Winfried König, am Donnerstag dem Evangelischen Pressdienst.
Nach Informationen der "Bild"-Zeitung hat der Papst bereits im Juli entschieden, dass Tebartz-van Elst wegen der überhöhten Kosten für die Limburger Bischofsresidenz keinen Schadenersatz leisten muss. Auch die deutsche Abteilung im vatikanischen Staatssekretariat sei darüber informiert, berichtet "Bild".
Bischofskongregation zuständig
Über eine Entscheidung des Papstes in der Angelegenheit wisse er nichts, ergänzte König. Er wies darauf hin, dass nicht das Staatssekretariat, sondern die Bischofskongregation bei Entschädigungsforderungen der Diözese an den emeritierten Bischof zuständig sei.
Das Bistum Limburg und sein Administrator Manfred Grothe hatten sich im Frühjahr mit der Bitte um Verfahrensaufnahme an den Papst gewandt. Hintergrund: Unter Tebartz-van Elst wurden beim Bau des 31 Millionen Euro teuren Bischofshauses Millionen verschwendet. Das Bistum schrieb einen Bilanzverlust von 3,9 Millionen Euro ab und verlangte dafür Wiedergutmachung.