Bonn (epd)Trotz Einwänden gegen das Hirntod-Konzept sei es das beste und sicherste Kriterium für die Feststellung des Todes eines Menschen, schreibt der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Reinhard Marx, im Vorwort der Stellungnahme, die am Mittwoch in Bonn veröffentlicht wurde. Potenzielle Organspender könnten zu Recht davon ausgehen, "dass sie zum Zeitpunkt der Organentnahme wirklich tot und nicht nur sterbend sind".
Keine moralische Pflicht zur Organspende
Bei der ethischen Bewertung der Organspende unterstreicht die Handreichung deren Freiwilligkeit. Die Bereitschaft zur Organspende müsse frei von jedem sozialen Druck bleiben. Es bestehe weder eine moralische Pflicht zur Organspende, noch gebe es einen Rechtsanspruch auf Erhalt eines fremden Organs. "Eine Organspende kann in diesem Sinne ein Akt christlicher Nächstenliebe sein", heißt es in dem Text, den die bischöfliche Glaubenskommission unter Vorsitz von Kardinal Karl Lehmann ausgearbeitet hat. Hintergrund sind Skandale um die Vergabe von Organen, die zu einem dramatischen Rückgang der Spendebereitschaft geführt hatten.