Berlin (epd)Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) gebilligt, wonach Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen konsequenter verfolgt werden sollen als bisher.
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe
Die neuen Paragrafen im Strafgesetzbuch gelten für alle Heilberufe, für die eine staatlich anerkannte Ausbildung notwendig ist. Neben Kassen- und Privatärzten werden damit auch Psychotherapeuten, Zahnärzte, Tierärzte, Krankenpflegerinnen oder Logopäden erfasst. Wird ihnen Bestechlichkeit nachgewiesen, droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu fünf Jahren.
Hintergrund des Gesetzentwurfs ist eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs, der 2012 eine Gesetzeslücke festgestellt hatte, aufgrund derer bestechliche Kassenärzte bisher nicht bestraft werden können. In dem Fall ging es um Zahlungen einer Pharmavertreterin an Kassenärzte, die dafür Medikamente des Herstellers verschrieben, für den sie tätig war.
Beste Versorgung statt Vorteile für den Arzt
Justizminister Maas erklärte nach dem Kabinettsbeschluss, Korruption im Gesundheitswesen untergrabe das Vertrauen der Patienten in ihre Ärzte und Behandler. Sie hätten ein Recht darauf, dass sie die beste Versorgung erhielten und nicht die, welche dem Arzt Vorteile bringe, sagte Maas. Das Gesetz schütze aber auch die ehrlichen Ärzte. Klare Regeln gäben den Ermittlungsbehörden die Möglichkeit, gegen die "schwarzen Schafe" einzuschreiten.
Die Innungskrankenkassen begrüßten den Gesetzentwurf. Mit der Einführung eines neuen Straftatbestandes der Bestechung und Bestechlichkeit werde endlich die Verfolgung der Korruption im Gesundheitswesen ermöglicht, erklärten sie in Berlin. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung zeigte sich skeptischer. Der Vorstandsvorsitzende Andreas Gassen kritisierte, im Gesetzentwurf fehlten klare Abgrenzungen, wo Korruption beginne. Kooperationen im Sinne der Patienten dürften nicht unter Generalverdacht gestellt werden.