Berlin (epd)Der Entwurf ziele darauf ab, Formen "geschäftsmäßiger", das heißt organisierter, auf Wiederholung angelegter Hilfe beim Suizid im Strafrecht zu verbieten, sagte der CDU-Abgeordnete Michael Brand bei der Vorstellung des Papiers am Dienstag in Berlin. Die SPD-Parlamentarierin Kerstin Griese sagte, die Gruppe sehe ein Problem dort, "wo Vereine oder Einzelpersonen geschäftsmäßig Beihilfe zum Suizid betreiben".
Von zehn Abgeordneten unterschrieben
Die Regelung zielt auf Organisationen und Einzelpersonen, die Sterbewilligen Hilfe beim Suizid anbieten. Die Überlassung etwa todbringender Medikamente ist in Deutschland nicht verboten. Der Antrag, der das Treiben dieser Organisationen künftig unterbinden soll, wurde von einer fraktionsübergreifenden Gruppe erarbeitet. Unterzeichnet ist er von zehn Parlamentariern von Union, SPD, Grünen und Linken.
Nach den Plänen der Gruppe soll im Strafgesetzbuch-Paragrafen 217 geregelt werden, dass mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft wird, wer "mit der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern", einem Sterbewilligen hierzu die Gelegenheit "gewährt, verschafft oder vermittelt". Die Regelung soll zudem eine Ausnahme für Angehörige und nahestehende Personen des Sterbewilligen enthalten. Wenn sie an der Beihilfe teilnehmen, etwa indem sie den Sterbewilligen zur Organisation fahren, sollen sie ausdrücklich nicht bestraft werden.