Berlin (epd)Der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) präsentierte in Berlin eine entsprechende Stellungnahme. Darin heißt es, es bedürfe weder gesetzlicher noch standesrechtlicher Verbote, um die ärztlich assistierte Selbsttötung zu regeln. Der Vorsitzende der DGHO Mathias Freund sagte, die Selbsttötung könne nicht bestraft werden. Auch die Beihilfe müsse daher straffrei sein.
Die Krebsärzte sprechen sich auch dagegen aus, die organisierte und kommerzielle Sterbehilfe zu verbieten. Freund sagte, eine solches Verbot werde enorme Abgrenzungsprobleme und neue rechtliche Fragen aufwerfen. Der Bundestag will Anfang Juli über mehrere Gesetzentwürfe zum Thema Sterbehilfe beraten, einer richtet sich gegen Sterbehilfevereine. Er soll an diesem Dienstag vorgestellt werden.
Im Alltag kaum gefragt
Nach einer aktuellen Befragung unter Krebsärzten spielt die Thematik des ärztlich assistierten Suizids im klinischen Alltag eine geringe Rolle. Zwar wurden 43 Prozent der Mediziner von Patienten gefragt, ob sie grundsätzlich dazu bereit wären. Eine konkrete Frage nach der Verschreibung eines tödlichen Medikaments erhielten aber nur 13 Prozent.
Freund betonte, die Suizidbeihilfe durch Ärzte sei eine Gewissensfrage. Sie müsse immer wieder unter den Ärzten diskutiert werden. Die Position des Vorstands der DGHO sei nicht automatisch die Position aller Krebsärzte. Der Verband vertritt nach eigenen Angaben rund 3.000 Ärzte.
Die DGHO fordert mehr Hilfe für Patienten, aber auch für die Ärzte selbst. Sie verlangt außerdem, die erst 2011 von der Bundesärztekammer in die Musterberufsordnung eingefügte Passage wieder zu streichen, wonach Ärzte keine Hilfe zur Selbsttötung leisten dürfen. Damit stelle sich das Berufsrecht für Ärzte über das Gesetz, kritisierte Freund.