Berlin (epd)Bei Hilfe zur Selbsttötung oder Anstiftung verlange Sensburg bis zu fünf Jahre Haft. Auch der Versuch zur aktiven Sterbehilfe solle strafrechtlich verfolgt werden, wie die "Bild"-Zeitung am Freitag berichtete.
Beratungen über eine mögliche Neuregelung
Sensburg geht damit auf Konfrontationskurs zu einem Gruppenantrag seines Parteifreundes Peter Hintze, der eine Freigabe der Sterbehilfe unter Auflagen anstrebt. Eine Entscheidung soll frühestens im kommenden Jahr fallen.
Im Bundestag wird derzeit über Fraktionsgrenzen hinweg über eine mögliche Neuregelung zur Suizidbeihilfe beraten. Die Hilfe bei der Selbsttötung ist wie der Suizid selbst nicht strafbar. Sterbehilfeorganisationen und Ärzte, die Sterbewilligen beispielsweise todbringende Medikamente überlassen, handeln daher derzeit legal. Medizinern ist Suizidbeihilfe jedoch in der Regel durch das Standesrecht verboten.