Berlin (epd)Für Patienten kann es sich durchaus lohnen, dem Verdacht auf einen Behandlungsfehler nachzugehen. Nach der Jahresstatistik des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen, der am Mittwoch in Berlin vorgestellt wurde, bestätigen die Gutachter der Kassen den Verdacht in jedem vierten Fall. Die meisten Fehler mit einem Schaden für den Patienten passieren beim Zahnarzt sowie bei Hüft- und Kniegelenksoperationen und bei der Behandlung von Knochenbrüchen.
Insgesamt 14.663 Vorwürfe
Insgesamt verteilen sich die Fehler aber über das ganze Spektrum der Krankheiten und medizinischen Behandlungen. Zwei Drittel passieren in den Krankenhäusern, ein Drittel bei ambulanten Operationen und in Arztpraxen. Insgesamt hatte der Medizinische Dienst im vergangenen Jahr 14.663 Vorwürfe zu begutachten. In 3.796 Fällen wurden ärztliche oder pflegerische Fehler nachgewiesen.
Hohe Dunkelziffer
Die Dunkelziffer ist indes hoch, vermuten die Gutachter vom Medizinischen Dienst, obwohl immer mehr Patienten dem Verdacht auf einen ärztlichen Fehler auch wirklich nachgehen. Das könnte mit der Einführung des Patientenrechtegesetzes vor zwei Jahren zu tun haben. Seither ist ein Gutachten des Medizinischen Dienstes zur Überprüfung des Vorwurfs für den Patienten kostenlos. Die hohen Zahlen von Behandlungsfehlervorwürfen zeigten, dass es keinen Grund zur Entwarnung gebe, sagte der stellvertretende MDS-Geschäftsführer Stefan Gronemeyer.
In jedem fünften Fall stellten die Gutachter fest, dass der Behandlungsfehler eindeutig der Grund war für den Schaden, den ein Patient erlitten hat. In den anderen Fällen war dies nicht eindeutig nachzuweisen. Drei von 100 Menschen, die falsch behandelt worden sind, sterben. Knapp zwei Drittel erleiden einen vorübergehenden Schaden, gut ein Viertel eine dauerhafte Beeinträchtigung bis zu schweren gesundheitlichen Einschränkungen.