in Kraft treten
Berlin (epd)Die umstrittenen Änderungen im Asylrecht können wie geplant am 1. November in Kraft treten. Der Bundesrat billigte am Freitag das Asylpaket der Koalition, das eine Reihe von Verschärfungen vorsieht. Sie haben zum Ziel, abgelehnte Asylbewerber zum schnelleren Verlassen des Landes zu bewegen. Die festgelegten Einschnitte bei den Sozialleistungen stießen bei vielen Ländern auf Kritik. Dennoch stimmten die Länder fast geschlossen für das Gesetzespaket, das ihnen eine große finanzielle Entlastung verspricht.
Erstmals festgeschrieben im Gesetz ist nun, dass sich der Bund strukturell und dynamisch an den Kosten der Flüchtlingsversorgung beteiligt. Bislang hatte es feste Hilfen gegeben, die zuletzt auf zwei Milliarden für dieses Jahr aufgestockt wurden. Ab 2016 wird der Bund eine Pauschale pro Flüchtling für die Dauer von der Erstregistrierung bis zum Ende des Asylverfahrens zahlen. Der konkrete Haushaltsbeschluss steht noch aus. Die Beratungen stehen erst im November an.
Thüringen enthält sich
Das Gesetzespaket will außerdem eine Beschleunigung der Asylverfahren erreichen, etwa indem Flüchtlinge länger in Erstaufnahmeinrichtungen bleiben müssen und die Balkanstaaten Albanien, Mazedonien und Kosovo als sichere Herkunftsländer eingestuft werden. Verschärft werden auch die Regeln für Abschiebungen, indem Termine nicht mehr angekündigt werden, um ein Untertauchen zu verhindern.
Besonders umstritten sind die im Gesetz verankerten Einschränkungen bei Sozialleistungen. So sollen künftig wieder verstärkt Sachleistungen statt Bargeld in der Erstaufnahme ausgegeben werden. Abgelehnte Asylbewerber, die sich einer Ausreise verweigern, sollen gar keine Sozialleistungen mehr erhalten.
Bei Grünen und Linken im Bund stießen diese Änderungen auf Widerstand. Das rot-rot-grün regierte Thüringen enthielt sich bei der Abstimmung in der Länderkammer. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) verteidigte seine Zustimmung, die notwendig für eine Mehrheit war. In der Krise sei Klarheit gut, Kompromissbereitschaft aber unerlässlich, sagte er vor der Länderkammer. Nur durch Kompromissbereitschaft könne man den breiten gesellschaftlichen Konsens für eine Aufnahme von Flüchtlingen erhalten.
Kritik von Flüchtlingsorganisationen
Die Aussprache im Bundesrat zum Asylpaket dauerte mehr als zwei Stunden. Für die Länderkammer ist dies eine ungewöhnlich lange Debatte. Mehrere Regierungschefs von Union und SPD verteidigten das Gesetz. Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU), der am Freitag turnusgemäß zum Bundesratspräsidenten gewählt wurde, sagte, es sei ein erster wichtiger Schritt zur Bewältigung des Flüchtlingsandrangs.
Nordrhein-Westfalens Hannelore Kraft und ihre rheinland-pfälzische Amtskollegin Malu Dreyer (beide SPD) betonten in ihren Reden, der wieder festgelegte Vorrang für Sachleistungen müsse nur dann realisiert werden, wenn der dafür erforderliche Verwaltungsaufwand vertretbar ist. Diese Änderung hatte der Bundesrat zuletzt noch erwirkt. Damit liegt es in der Hand der Länder, ob sie Sachleistungen, Gutscheine oder auch Bargeld ausgeben.
Dennoch stößt das Gesetz vor allem bei Flüchtlingsorganisationen weiter auf heftige Kritik. "Pro Asyl" kündigte am Freitag an, man werde Klagen gegen das Asylpaket finanziell und politisch unterstützen. Geschäftsführer Günter Burkhardt bezeichnete Teile der Änderungen als verfassungswidrig. Dies sei ein bitterer Tag für Flüchtlinge in Deutschland und Europa, sagte er.