Berlin (epd)Gutverdiener müssen im kommenden Jahr mehr für ihre Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung bezahlen. Das Bundeskabinett stimmte am Mittwoch in Berlin der Anhebung der sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen zu. Die Bemessungsgrenzen bestimmen, bis zu welcher Einkommenshöhe die prozentualen Kassenbeiträge abgeführt werden müssen. Auf den Einkommensteil, der darüber liegt, werden keine Sozialabgaben fällig.
Jährlich neu berechnet
Die Bemessungsgrenze für die Krankenkassenbeiträge soll 2016 von derzeit 49.500 auf 50.850 Euro jährlich (monatlich: 4.237,50 Euro) angehoben werden. Auch die Versicherungspflichtgrenze liegt 2016 höher als heute. Bis zu dieser Grenze ist man gesetzlich versichert, bei einem Einkommen darüber ist der Wechsel in eine private Krankenversicherung möglich. Sie steigt um 1.350 Euro auf ein Jahreseinkommen von 56.250 Euro - umgerechnet auf 4.687,50 Euro im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Renten- und für die Arbeitslosenversicherung steigt von 6.050 Euro (West) und 5.200 Euro (Ost) auf 6.200 bzw. 5.400 Euro.
Bundesrat muss zustimmen
Die Einkommensgrenzen für die Sozialversicherungen werden jährlich neu berechnet. Grundlage ist die Einkommensentwicklung im Vorjahr. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.
Unabhängig von den Bemessungsgrenzen steigen oder fallen die prozentualen Krankenkassenbeiträge. Für das kommende Jahr ist Medienberichten zufolge mit einer durchschnittlichen Erhöhung um 0,3 Prozentpunkte auf 15,8 Prozent zu rechnen.