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Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) weist Kritik am Vorschlag von Transitzonen zurück.
De Maizière hält Kritik an Transitzonen für überzogen
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) weist Kritik am Vorschlag von Transitzonen zurück: Sie seien «ein wichtiger Vorschlag aus einem großen Paket von Maßnahmen», sagte er im Interview mit dem Evangelischen Pressedienst (epd).
14.10.2015
epd
Corinna Buschow und Karsten Frerichs (epd-Gespräch)

Berlin (epd)Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) mahnt im Koalitionsstreit um die Einrichtung von Transitzonen an den deutschen Grenzen zur Mäßigung. "Wir sollten alle verbal etwas abrüsten", sagte er in einem Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Darstellung, es gehe um Hafteinrichtungen für Zehntausende, entspreche nicht seinem Vorschlag. "Es geht erst mal um eine Grundsatzentscheidung - und nicht um das Malen von Horrorgemälden", sagte de Maizière.

Praktikabilität bezweifelt

Die Transitzonen seien "ein wichtiger Vorschlag aus einem großen Paket von Maßnahmen". "Wir sollten darüber in Ruhe verhandeln", sagte der CDU-Politiker angesichts anhaltender Kritik aus den Reihen der SPD, die die Praktikabilität solcher Asylbewerberzentren an den Grenzen bezweifelt und zudem verfassungsrechtliche Bedenken geltend macht.

De Maizière wies die Kritik zurück und betonte, dass das sogenannte Landgrenzen-Verfahren nur in bestimmten Fällen Anwendung finden soll. "Das gilt zum Beispiel, wenn ein Antragsteller aus einem sicheren Herkunftsland kommt, wenn jemand falsche Angaben zu seiner Staatsangehörigkeit gemacht oder ein Reisedokument mutwillig vernichtet hat", erklärte des CDU-Politiker. Für diese Gruppe werde allerdings das Verfahren erheblich beschleunigt. "Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder und die Kommunen würden entlastet", argumentierte der Innenminister: "Wenn uns das europäische Recht eine solche Möglichkeit gibt, dann sollten wir das nutzen."

Keine juristische Bedenken

Juristische Bedenken hat de Maizière nicht: "Wir haben ja ein ähnliches Verfahren an Flughäfen, und das ist rechtlich geprüft worden." Auch das Verfassungsgericht habe das Flughafenverfahren als zulässig erachtet.

Seit Anfang Oktober ist ein Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium in der Ressortabstimmung, der eine entsprechende EU-Richtlinie umsetzen soll. Damit sollen an den deutschen Landgrenzen ähnliche Schnellverfahren für Asylbewerber etabliert werden, wie sie derzeit nur im Flughafenverfahren üblich sind. Asylsuchende werden dabei im Transitbereich festgehalten, ihre Anträge schnell geprüft. Bei Ablehnung werden sie direkt zurückgeschickt.