Berlin (epd)Das Abgeordnetenhaus beschloss am Donnerstag in zweiter Lesung einen entsprechenden Gesetzentwurf. Die meisten Bundesländer hatten den einmaligen arbeitsfreien Reformationsfeiertag bereits vor Berlin beschlossen, zuletzt im Sommer Nordrhein-Westfalen.
Die Ministerpräsidenten aller Länder hatten sich im Dezember 2012 dafür ausgesprochen, den 31. Oktober 2017 einmalig als bundesweiten Feiertag zu begehen. Bislang ist der Reformationstag nur in den ostdeutschen Bundesländern gesetzlicher Feiertag.
"Ereignis von Weltrang"
In dem Berliner Gesetzentwurf wird die Reformation als "kirchliches und kulturgeschichtliches Ereignis von Weltrang" gewürdigt. Sie sei ein "zentrales Ereignis für die Geschichte Europas" und solle daher zum 500. Jahrestag einmalig bundesweit als Feiertag begangen werden. Der Senat hatte den Gesetzentwurf Anfang Juni beschlossen. Für den einmalig arbeitsfreien Reformationstag stimmten im Berliner Abgeordnetenhaus die Fraktionen von CDU und SPD sowie Teile der Grünen-Fraktion. Dagegen votierten Linke, Teile der Grünen und einige Mitglieder der Piraten-Fraktion.
Mit dem Reformationsjubiläum feiern die protestantischen Christen den 500. Jahrestag des Thesenanschlags Martin Luthers (1483-1546) an der Schlosskirche zu Wittenberg. Die Veröffentlichung der 95 Thesen zum Ablasswesen und zu den damaligen Kirchenverhältnissen am 31. Oktober 1517 gilt als Ausgangspunkt der weltweiten Kirchenreformation.