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Der Europäische Gerichtshof hat das «Safe-Harbor»-Abkommen zwischen der EU und den USA zur einfachen Datenübermittlung gekippt.
Medienexpertin: US-Überwachung verstößt gegen Grundrechte
Als großen Erfolg für den europäischen Datenschutz wertet die Münsteraner Medienrechtsexpertin Franziska Boehm das Urteil des Europäischen Gerichtshofes über den Datenaustausch mit den USA.

Münster (epd)"Endlich ist klar, dass die US-Massenüberwachung gegen europäische Grundrechte verstößt", erklärte Franziska Boehm, Professorin vom Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster, am Dienstag. Die Medienrechtsexpertin gehört zu einem internationalen Team von Anwälten und Professoren, das den Kläger mit Expertisen unterstützt hat.

Die EU sollte darauf drängen, dass immer noch bestehende Überwachungsgesetze wie beispielsweise der FISA Act geändert werde, forderte Boehm. Nach dem Urteil müssten die Unternehmen eine neue und einklagbare Rechtsgrundlage schaffen, die das für ungültig erklärte Abkommen ersetzt, erläuterte Boehm. Die EU-Kommission müsse nun "ihre schon viele Jahre andauernden Verhandlungen mit den USA über ein neues Safe-Harbor-Abkommen endlich zu einem Ende zu bringen".

"Safe-Harbor"-Abkommen gekippt

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Schutz europäischer Personendaten in den USA als mangelhaft eingestuft. Es sei zu prüfen, ob die Übermittlung der Daten europäischer Facebook-Nutzer in die USA zu stoppen sei, urteilten die höchsten EU-Richter am Dienstag in Luxemburg. Der Gerichtshof kippte zugleich das "Safe-Harbor"-Abkommen zwischen EU und USA zur einfachen Datenübermittlung. Europäische Datenschutzbehörden hätten umfassende Prüfrechte, die durch ein solches Abkommen nicht außer Kraft gesetzt werden könnten, unterstrichen die Richter (AZ: C-362/14).