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Flüchtlinge in einer provisorischen Erstaufnahmeeinrichtung in einer Augsburger Sporthalle.
Hamburger Innensenator will Beschlagnahme von Flüchtlingsheimen vermeiden
In Hamburg können leerstehende Gebäude nun als Flüchtlingsunterkünfte beschlagnahmt werden. Innensenator Neumann will das aber vermeiden. Die FDP kritisiert das neue Gesetz.

Hamburg (epd)Hamburgs Innensenator Michael Neumann (SPD) will auch nach der Verabschiedung eines Gesetzes zur Immobilien-Beschlagnahme vermeiden, leerstehende Gebäude oder Lagerhallen für Flüchtlinge zu beschlagnahmen. Die Stadt wolle möglichst Unterkünfte mieten oder auch kaufen: "Das ist notfalls viel sauberer, viel besser, viel vernünftiger", sagte Neumann am Donnerstagabend dem NDR Fernsehen. Kritik an dem neuen Gesetz äußerte die Vorsitzende der Hamburger FDP-Fraktion, Katja Suding.

Die Hamburgische Bürgerschaft hatte am Donnerstagabend beschlossen, dass leerstehende Gebäude als Flüchtlingsunterkünfte beschlagnahmt werden können. Bedingung ist allerdings, dass zuvor eine Einigung mit dem Eigentümer versucht wurde. Der Eigentümer muss mit einer ortsüblichen Miete entschädigt werden. Das Gesetz ist bis März 2017 befristet.

Gesetz niemals anwenden

Damit gebe es jetzt eine rechtliche Grundlage zur Beschlagnahme, sagte Innensenator Neumann. Die Stadt habe in der Vergangenheit erlebt, dass ein Krankenhaus sein Bettenhaus aus Imagegründen nicht verkaufen wollte. Neumann betonte zugleich: "Ich hoffe, das Gesetz wird niemals Anwendung finden."

Neumann verteidigte das Vorgehen der Stadt bei der umstrittenen Öffnung einer Tennishalle für Flüchtlinge am Mittwoch. Die Stadt sei sich mit dem Eigentümer der Tennishalle über den Verkauf einig gewesen. Dieser sei aber aktuell nicht erreichbar gewesen. Daher habe er sich entschlossen, die Halle öffnen zu lassen. Als Unterkunft sei sie dann aber doch nicht genutzt worden. Mittlerweile habe die Stadt die Tennishalle gekauft.

"Harter Eingriff in Grundrechte"

Die Vorsitzende der Hamburger FDP-Fraktion, Suding, sprach sich dagegen aus, leere Gewerbeimmobilien befristet zu beschlagnahmen, um über den Winter Flüchtlinge einzuquartieren. Mit dem neuen Gesetz werde eine rote Linie überschritten, sagte die Oppositionspolitikerin am Freitag im Deutschlandradio Kultur. "Das ist ein ganz harter Eingriff in unsere Grundrechte, nämlich das Grundrecht auf Eigentum."

Suding wies das Argument zurück, dass die freiwilligen Angebote zur Deckung des Bedarfs an Unterkünften für den Winter nicht ausreichten: "An diesem Punkt sind wir noch lange nicht." Es müssten erst einmal die "vielen, vielen Angebote" geprüft werden. Sie sei sicher, dass "die Hilfsbereitschaft reichen wird, um die Flüchtlinge unterzubringen", betonte die Fraktionsvorsitzende.