epd-bild/Bundespolizei Deggendorf
Der in Bayern angekommene angeblich 110 Jahre alte Flüchtling Azizi aus Afghanistan, hier mit seiner Tochter Sarfema Azizi, 60, ist inzwischen in Hessen untergebracht worden (Polizeifoto vom 28.09.2015).
110 Jahre alter Afghane in Gießener Erstaufnahmeeinrichtung angekommen
Der in Bayern angekommene angeblich 110 Jahre alte Flüchtling aus Afghanistan ist inzwischen in Hessen untergebracht worden.

Passau, Gießen (epd)Der Mann und seine Familie seien in der Nacht zum Donnerstag in einer Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen eingetroffen, sagte eine Sprecherin des dortigen Regierungspräsidiums dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Familie habe zunächst ein Zimmer und Essen bekommen. Im Laufe des Donnerstags solle sie registriert werden. Ob der Greis in der Einrichtung bleiben kann, "wird sich noch herausstellen".

Insgesamt guter Eindruck

Die afghanische Familie hatte am Montag von Österreich aus die Grenze bei Passau zu Fuß überschritten und war von der Bundespolizei aufgegriffen worden. Sie wurde daraufhin zunächst in die Erstaufnahmeeinrichtung nach Deggendorf gebracht. Danach reiste der Familienverband entsprechend dem "Königsteiner Schlüssel" zur Verteilung von Flüchtlingen weiter nach Gießen. Dort können sie nun einen Asylantrag stellen.

Der gebrechliche Mann habe trotz der Strapazen einen insgesamt guten Eindruck gemacht, sagte ein Sprecher der Bundespolizei am Mittwoch auf epd-Anfrage. Er könne nur wenige Meter mit einem Krückstock gehen, zudem sei er blind und taub.

Überwiegend getragen worden

Nach Angaben der 60-jährigen Tochter ist der Mann 110 Jahre alt. Während der einmonatigen Flucht durch mehrere Länder sei er überwiegend getragen worden. Insgesamt gehörten zur Familie drei Männer, zwei Frauen und vier Kinder aus vier Generationen. Ihre Flucht begründete die Tochter damit, dass die Taliban drei ihrer Brüder getötet hätten und die Gegend um ihren Heimatort Baglan zunehmend unsicher geworden sei. Der Sprecher der Bundespolizei hält ihre Geschichte für "durchaus glaubwürdig". Allerdings könnten die Angaben nicht überprüft werden.