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Das Bundesverfassungsgericht muss sich mit der Altersbestimmung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen beschäftigen.
Verfassungsklage gegen Altersbestimmung bei jungen Flüchtlingen
Die Altersbestimmung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ist umstritten. Nun muss sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe damit befassen.

Karlsruhe (epd)Eine Freiburger Anwältin hat gegen die medizinische Altersbestimmung Beschwerde beim höchsten deutschen Gericht eingelegt. Ein Gerichtssprecher bestätigte dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Mittwoch den Eingang der Beschwerde. Zum Fortgang des Verfahrens könne er noch nichts sagen.

Susanne Besendahl vertritt einen 17-jährigen Flüchtling aus Gambia, der zunächst vom Freiburger Jugendamt in Obhut genommen wurde. Nach einer Röntgenuntersuchung des Handwurzelknochens wurde er als volljährig eingestuft und verlor dadurch seinen Anspruch auf Jugendhilfe. Die Klage richte sich vor allem gegen die Untersuchungsmethode: Diese sei zu ungenau, das Ergebnis könne nicht verwertet werden, erläuterte die Juristin.

Nur ein paar Telefonate

Mit der Verfassungsbeschwerde beanstandet Besendahl einen "Verstoß gegen Grundrechte des jungen Flüchtlings". Ferner sei es unverhältnismäßig und nicht mit der Menschenwürde zu vereinbaren, weitere körperliche Untersuchungen zu verlangen, sagte Besendahl.

"Im Falle dieses Jugendlichen wären nur ein paar Telefonate nach Gambia nötig", um dessen Geburtsdatum exakt zu klären, sagte die Anwältin. Sowohl in seiner früheren Schule als auch in der Volleyball-Jugendnationalmannschaft seines Heimatlandes, in der er spielte, gebe es Unterlagen. Mittlerweile liege auch eine Bestätigung der Schule vor, wonach der Flüchtling erst 17 Jahre alt ist.

Selbst die Bundesärztekammer hält die Röntgenmethode für "medizinisch nicht vertretbar". Mittlerweile lässt die Stadt Freiburg nach eigenen Angaben keine Alterseinschätzungen mehr durch Röntgenuntersuchungen vornehmen.