Köln (epd)Das urteilte das Landgericht Köln am Mittwoch, wie Kachelmann im Kurznachrichtendienst Twitter mitteilte. Die Richter sahen eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte durch Springer-Publikationen, die 2010 und 2011 über den Strafprozess gegen den Moderator berichtet hatten. Sie blieben allerdings deutlich unter der Summe von 2,25 Millionen Euro, die Kachelmann verlangt hatte. Springer will in Berufung gehen.
Vergleich mit Burda
Kachelmann hatte Ende 2013 beim Landgericht Köln Schmerzensgeldklagen gegen die Verlage Springer und Burda eingereicht. Insgesamt forderte er 3,25 Millionen Euro Entschädigung wegen angeblicher Rechtsverstöße in der Strafprozess-Berichterstattung. Mit Hubert Burda Media legte Kachelmann den Streit im Mai dieses Jahres durch einen Vergleich bei. Sein Anwalt Ralf Höcker nannte allerdings keine finanziellen Details.
Im März 2010 war Kachelmann wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung, den eine ehemalige Geliebte erhoben hatte, verhaftet worden. Über den monatelangen Strafprozess wurde von zahlreichen Medien intensiv berichtet. Im Mai 2011 wurde der Wettermoderator vom Landgericht Mannheim freigesprochen.
Details aus Sexualleben
Im Zusammenhang mit der Berichterstattung über den Prozess sah Kachelmann mehrfach seine Persönlichkeitsrechte verletzt, konnte sich vor Gericht aber nicht immer durchsetzen. So scheiterte er im März 2013 beim Bundesgerichtshof mit einer Unterlassungsklage gegen das Internetportal "bild.de", das über Details aus seinem Sexualleben berichtet hatte.