Kassel (epd)Hintergrund ist, dass Eltern trotz ihrer Erziehungsleistung und ihrer beruflichen Auszeiten dieselben Beiträge in die Renten- und Krankenversicherung zahlen wie kinderlose Paare. Kommen die Kasseler Richter zu der Auffassung, dass eine Benachteiligung vorliegt, müssen sie die Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorlegen.
Stützen des Sozialversicherungssystem
Geklagt hat ein Ehepaar aus Freiburg, das für sich "Beitragsgerechtigkeit" reklamiert. Die Eheleute geben an, dass sie ihre drei erwachsenen Kinder über viele Jahre erzogen und betreut haben, ohne dass diese Erziehungsleistung bei den Beiträgen zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung angemessenen berücksichtigt worden seien. Dabei stützten gerade Familien mit Kindern das Sozialversicherungssystem. Denn sie sorgten für die nächste Generation von Beitragszahlern. Zugleich seien sie aber mit den Kosten der Kindererziehung belastet.