Berlin (epd)Die Ausgaben des Bundes und der Länder für den staatlichen Zuschuss an Geringverdiener steigen von rund 845 Millionen Euro auf 1,43 Milliarden Euro im Jahr 2016. Für einen Zwei-Personen-Haushalt steigt das Wohngeld im Durchschnitt von 112 auf 186 Euro. Nach Angaben der Bundesregierung werden rund 866.000 Haushalte von der Reform profitieren. 324.000 Haushalte erhalten erstmals oder wieder Wohngeld, darunter 90.000, die bisher auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind.
Künftig soll alle zwei Jahre überprüft werden, ob das Wohngeld angepasst werden muss. Weil dies bisher in zu großen Abständen erfolgt, ist die Zahl der unterstützten Haushalte seit der letzten Erhöhung 2009 von rund einer Million auf 665.000 Haushalte (Ende 2013) gesunken, obwohl die Mieten deutlich gestiegen sind.
Automatische Erhöhung
Die Höhe des Wohngelds richtet sich vor allem nach dem Wohnort. In Ballungsräumen soll der staatliche Zuschuss stärker steigen als in strukturschwachen Regionen mit niedrigeren Mieten. Ob Wohngeld bewilligt wird, hängt von der Höhe des Haushaltseinkommens ab. Die Reform soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten. Alle Haushalte, die bereits Wohngeld bekommen, erhalten die Erhöhung automatisch.