Hannover (epd)Die rot-grüne Landesregierung in Hannover stimmte einer entsprechende Änderung des niedersächsischen Gaststättengesetzes zu, wie die Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte. Danach begeht ein Disko-Betreiber künftig eine Ordnungswidrigkeit, wenn er bei der Einlasskontrolle eine Person wegen ihrer ethnischen Herkunft oder Religion benachteiligt. Er muss dann ein Bußgeld zahlen. Der Gesetzentwurf muss noch im Landtag beraten werden.
"Es kommt leider immer noch vor, dass Menschen der Zutritt besonders zu Diskotheken verweigert wird, und das allein wegen ihrer ethnischen Herkunft oder einer vermuteten Zugehörigkeit zu bestimmten Religionsgruppen", sagte Wirtschaftsminister Olaf Lies (SPD). Bisher könnten abgewiesene Disko-Besucher nur zivilrechtlich gegen diese Art der Diskriminierung vorgehen. Sie trügen dabei allein das Prozessrisiko. Das Land wolle nun eine staatliche Handhabe schaffen, erläuterte Lies: "Wir wollen erreichen, dass künftig Behörden wirksam auf diese Form der Diskriminierung reagieren können."
Berufliche Existenz riskiert
Mit dieser Regelung sei Niedersachsen bundesweit Vorreiter, erläuterte eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums dem epd. Wird das Gesetz verabschiedet, riskieren Disko-Betreiber nach ihren Angaben künftig in solchen Fällen sogar ihre berufliche Existenz. Ihnen könne letztlich das Gewerbe entzogen werden, wenn sie mehrere Bußgelder kassierten und sich so als unbelehrbar erwiesen.