Berlin (epd)Das Gesetz verfehle das ursprüngliche Ziel, Menschenhandel zu verhindern, heißt es in einer am Montag verbreiteten Stellungnahme. Unterzeichner sind die Diakonie Deutschland, der Deutsche Frauenrat, der Deutsche Juristinnenbund und die Deutsche Aidshilfe.
Pflichten zur Überwachung
So sehe der momentan in der Abstimmung zwischen Bund und Ländern befindliche Entwurf eine Reihe von Pflichten für Prostituierte vor, mit denen sie überwacht und kontrolliert werden sollen. Besonders kritisiert wird die geplante Anmeldepflicht für Prostituierte bei Behörden. Diese schütze nicht vor Zwangsprostitution.
Der Deutsche Juristinnenbund kommt zu dem Ergebnis, dass das geplante Gesetz in seinem Kernelement, der Anmeldepflicht, Grundrechte wie die Berufsfreiheit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Die ursprünglichen Ziele des Gesetzes, die Rechte von Prostituierten zu stärken, sie vor Gewalt, Zwang, Ausbeutung und Stigmatisierung zu schützen, würden dagegen weit verfehlt, sagte Maria Wersig, Juraprofessorin aus Hannover: "Dieses Gesetz wird schaden statt zu schützen." Zudem würden immense Kosten auf Länder und Kommunen zukommen.
Maria Loheide von der Diakonie Deutschland erklärte, "oberstes Ziel des Gesetzes muss die Stärkung der Rechte von Prostituierten sein". Nur so könne ausreichend Schutz gegen Ausbeutung und Gewalt gewährleistet werden. Die Diakonie erwarte daher, dass auf die Regelung zur Anmeldepflicht verzichtet wird und stattdessen die Rahmenbedingungen für die Unterstützung und Beratung verbessert werden.
Umstrittenes Gesetz
Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, das bisherige Prostitutionsgesetz zu verschärfen. Das Gesetz aus der rot-grünen Regierungszeit ist umstritten, weil es nach Meinung von Experten vor allem die Geschäftemacher im Rotlichtmilieu gestärkt hat. Schätzungen zufolge arbeiten mehrere hunderttausend Frauen in Deutschland als Prostituierte. Mehr als die Hälfte kommt aus dem Ausland.