Neuendettelsau, Erfurt (epd)Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat die Nichtzulassungsbeschwerde der Erzieherin mit dem Künstlernamen "Julia Pink" abgelehnt, wie eine Sprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Mittwoch auf Anfrage sagte (Az: 2 AZN 696/15). Die Beschwerde sei mit Entscheidung vom 31. August auf Kosten der Antragstellerin "als unzulässig" verworfen worden. Das bedeutet: Der normale deutsche Rechtsweg ist für sie ausgeschöpft. Sie kann nur noch eine Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung der Erfurter Richter beim Bundesverfassungsgericht einreichen oder vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen.
Der Rechtsanwalt der 38-Jährigen hatte bereits vor Einreichen der Nichtzulassungsbeschwerde gesagt, dass die rechtlichen Hürden für eine solche Beschwerde enorm hoch seien. Trotzdem habe man nichts unversucht lassen wollen, sagte er am Mittwoch. Die Ablehnung sei für seine Mandantin und ihn "nicht überraschend" gewesen: "Wir sind mit einer gewissen Vorahnung an die Beschwerde herangegangen." Mehr als 50 Prozent dieser Fälle würden von den Erfurter Richtern abgelehnt. "Den Versuch war es meiner Mandantin trotzdem wert", sagte Fleig. An eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe oder gar an einen Gang nach Straßburg denke niemand: "Der Rechtsweg ist jetzt zu Ende."
Nicht mit kirchlicher Sexualethik vereinbar
Die 38-jährige Erzieherin war Anfang letzten Jahres von der Diakonie Neuendettelsau fristlos entlassen worden, weil sie in ihrer Freizeit unter anderem bei Pornofilmen mitgespielt und diese im Internet veröffentlicht hat. Das Arbeitsverhältnis endete nach einem Urteil in erster Instanz Ende November 2014. Dagegen war die Frau in Berufung gegangen, aber auch vor dem Landesarbeitsgericht hatte sie keinen Erfolg. Die Diakonie hatte unter anderem damit argumentiert, dass das Verhalten von "Julia Pink" nicht mit der kirchlichen Sexualethik vereinbar sei. Die Erzieherin hatte mehr als 15 Jahre in einer Einrichtung für Behinderte der Diakonie in Nordschwaben gearbeitet.