Quotenregelung der Bundesländer: Welche Zahl an Schutzsuchenden in einem Bundesland untergebracht werden, ist durch den sogenannten Königsteiner Schlüssel genau festgelegt. Dieser berücksichtigt die Steuereinnahmen und die Bevölkerungszahl eines Landes und teilt danach eine exakte Quote zu. So muss das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen mit 21,2 Prozent die meisten Asylbewerber aufnehmen.
Erstaufnahmeeinrichtung: Ein Asylbewerber muss sich zunächst bei einer Erstaufnahmeeinrichtung melden und registrieren lassen. Das Aufnahmezentrum muss ihm eine Unterkunft anbieten oder den Transport zu einer anderen Sammelunterkunft gewährleisten. Wenn ein Bundesland die Quote nach dem Königsteiner Schlüssel bereits erfüllt hat, kann es den Asylsuchenden in ein anderes Bundesland bringen.
Asylantrag: Innerhalb einer Woche soll der Asylantrag bei einer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gestellt werden. Auch deswegen kann es passieren, dass ein Flüchtling in eine andere Aufnahmeeinrichtung gebracht wird. Die angegliederten Außenstellen des Bundesamts sind nämlich jeweils für verschiedene Herkunftsländer zuständig.
Notunterkünfte bei Überfüllung: Wegen der drastisch gestiegenen Anzahl an Flüchtlingen in den vergangenen Wochen sind die Kapazitäten in vielen Erstaufnahmelagern erschöpft. Beispiel Dortmund: Dort ist es zu Engpässen gekommen, weil es im ganzen Rheinland kein einziges Aufnahmezentrum gibt und die Flüchtlinge deshalb ins Ruhrgebiet geschickt werden. Viele Bundesländer haben wegen der Überfüllung der Erstaufnahmezentren in verschiedenen Städten und Gemeinden Notunterkünfte errichtet. Die Landkreise und kreisfreien Städte müssen dann die Versorgung der Flüchtlinge sicherstellen. Zwar erhalten sie dafür eine Kostenpauschale, nach Angaben des Landkreistages werden damit aber nur in den wenigsten Fällen die Kosten gedeckt.
Warten auf den Asylbescheid: Flüchtlinge, die ihren Asylantrag bei einer zuständigen Außenstelle des Bundesamt für Migration stellen, müssen dort persönlich erscheinen, um die Gründe für ihr Asylbegehren darzulegen. Das Verfahren sieht normalerweise vor, dass Asylbewerber maximal drei Monate in einer Erstaufnahmeeinrichtung bzw. einer Notunterkunft auf den Bescheid der Behörde warten. Da das Bundesamt aber wegen der hohen Zahl von Asylanträgen völlig überfordert ist, dauert es in der Realität oft Monate länger.
Sammelunterkunft: Es kann also ein Jahr oder sogar noch mehr Zeit vergehen, bis ein Flüchtling seinen positiven Asylbescheid erhält. So lange ist er in der Regel in einer Sammelunterkunft einer Kommune untergebracht. Das können ehemalige Hotels, Kasernen oder Containerwohnungen sein.
Quotenregelung der Kommunen: Bei der Verteilung der Flüchtlinge auf die Kommunen orientieren sich die meisten Länder an der Einwohnerzahl der Kreise. In NRW wird zusätzlich die Fläche berücksichtigt, in Hessen der Ausländeranteil. Außerdem sollen die Notunterkünfte den verschiedenen Kommunen auf die Quote angerechnet werden.
Eine eigene Wohnung: Sobald die Flüchtlinge einen positiven Asylbescheid erhalten haben, können sie sich auf dem Wohnungsmarkt eine eigene Wohnung suchen. Weil viele jedoch auf die Schnelle keine Bleibe finden, bleiben sie zunächst in einer Sammelunterkunft. Angesichts der aktuellen Entwicklungen sind die Kommunen daher unter gewaltigem Druck, für neuen Wohnraum zu sorgen.