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Deutschland darf EU-Bürger, die in der Bundesrepublik noch gar nicht oder nur kurzzeitig gearbeitet haben, vom dauerhaften Bezug von Hartz-IV-Leistungen ausschließen.
EuGH: Deutschland kann arbeitssuchenden Migranten Hartz IV verwehren
Deutschland darf EU-Bürger, die in der Bundesrepublik noch gar nicht oder nur kurzzeitig gearbeitet haben, vom dauerhaften Bezug von Hartz-IV-Leistungen ausschließen.
Luxemburg (epd)Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag entschieden. Die höchsten EU-Richter bestätigten damit die bisher in der Bundesrepublik geltende Regelung. Demnach können EU-Ausländer, die nach einer Berufstätigkeit von weniger als einem Jahr arbeitslos wurden, höchstens sechs Monate lang Hartz IV bekommen.
Wenn ein Migrant noch gar nicht gearbeitet habe, dürfe er zwar nicht ausgewiesen werden, sofern er sich ernsthaft um Arbeit bemühe, unterstrichen die EU-Richter. Das Aufnahmeland müsse ihm jedoch keine Sozialleistungen zahlen.