epd-bild / Stefan Arend
Nur sehr wenige Unternehmen fallen bei Kontrollen mit Verstößen gegen den Mindestlohn auf. Die SPD will die Kontrollen aber beibehalten.
SPD will Mindestlohn-Kontrollen beibehalten
Bisher nur wenig Verstöße
Die Unternehmen zahlen den zu Jahresbeginn eingeführten Mindestlohn offenbar anstandslos - nach Kontrollen wurden nur sehr selten Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der Wirtschaftsflügel der Union will die Kontrollen abschaffen. Die SPD lehnt das ab.

Berlin (epd)Die parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion, Christine Lambrecht, sagte am Freitag in Berlin, "ein Mindestlohngesetz ohne Kontrollen wäre ein stumpfes Schwert". Korrekte Dokumentationen der Arbeitszeiten und ordentliche Kontrollen seien die Voraussetzung, dass die Verstöße gering blieben. Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro in der Stunde gilt seit Beginn dieses Jahres.

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Fuchs, hat die Abschaffung der Kontrollen gefordert, weil nach ersten Erkenntnisse nur 0,6 Prozent der seit Jahresbeginn kontrollierten Firmen gegen das Mindestlohngesetz verstoßen. Die Zahlen zeigten, dass das Misstrauen von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) unbegründet sei, sagte er der "Bild"-Zeitung (Freitagsausgabe). Die Kontrollen kosteten 100 Millionen Euro im Jahr. Das Geld wäre bei der Flüchtlingshilfe besser eingesetzt.

"Aufklärung vor Ahndung"

Das Bundesfinanzministerium bestätigte den Bericht, wonach Zoll-Mitarbeiter im ersten Halbjahr 24.970 Firmen kontrolliert und nur in 146 Fällen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Mindestlohnverstoßes eingeleitet haben. Demnach wurden in Baden-Württemberg mit 31 eingeleiteten Verfahren am meisten Ordnungswidrigkeiten festgestellt, im kleinsten Bundesland Bremen seien überhaupt keine Verstöße registriert worden. 134 Verfahren wurden laut Ministerium wegen des Verdachts auf eine Verletzung der Dokumentationspflichten eingeleitet.

Eine Sprecherin erklärte zugleich, die Anzahl der Ermittlungsverfahren gebe derzeit noch keine Auskunft über das tatsächliche Ausmaß der Verstöße. Im ersten Halbjahr sei - wie bei allen neuen gesetzlichen Regelungen - zunächst vor allem aufgeklärt worden. Die Zoll-Mitarbeiter seien dem Grundsatz gefolgt: "Aufklärung geht vor Ahndung". Belastbare Ergebnisse würden erst zum Jahresende vorliegen, so das Finanzministerium.