Das Landgericht Darmstadt bestätigte am Mittwoch nach einem Bericht des Hessischen Rundfunks den Eingang des Antrags. Mit dem Fall muss sich nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe befassen. Das Landgericht hatte den 18-jährigen Offenbacher vergangene Woche wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Jugendstrafe von drei Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Sanel M. bleibt aber in Untersuchungshaft.
Der in Deutschland aufgewachsene Serbe Sanel M. hatte der 22-jährigen Gelnhäuser Lehramtsstudentin im Morgengrauen des 15. November 2014 vor einem Offenbacher Schnellrestaurant im Verlauf eines Streits heftig gegen den Kopf geschlagen. Tugce Albayrak stürzte auf den Kopf und starb Tage später im Krankenhaus an den Folgen der Verletzung.
Der Verteidiger des Angeklagten, Stephan Kuhn, sagte nach dem Urteilsspruch, der Richter habe den Sachverhalt "sehr gut erkannt und dargestellt". Allerdings sei das Strafmaß zu hoch. Der Schlag sei nicht ungewöhnlich stark gewesen, und der Angeklagte biete Ansätze für eine positive Sozialprognose. Verteidiger Christian Heinemann ergänzte, die "extreme mediale Vorverurteilung" sei im Strafmaß nicht hinreichend gewürdigt worden. Die Verteidiger des Angeklagten hatten wegen bloßer Körperverletzung auf eine Bewährungsstrafe und Aufhebung der Haft plädiert.