Der Fall soll am Dienstag in der Bezirksamtssitzung des Berliner Multikulti-Stadtteils besprochen werden. Die angehende Juristin will notfalls gerichtlich gegen das Bezirksamt vorgehen.
Die Behörde widersprach Medienberichten, wonach die Rechtsreferendarin bereits eine Absage erhalten habe, einen Teil ihrer Ausbildung im Anschluss an das erste juristische Staatsexamen im Bezirksamt zu absolvieren. Vielmehr sei ihr telefonisch mitgeteilt worden, dass sie sich mit ihren Unterlagen persönlich vorstellen solle. Bei dem Gespräch sei ihr unter Berufung auf zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts mitgeteilt worden, dass wegen ihres Kopftuchs ihre Einsatzmöglichkeiten und Einsatzorte als Rechtsreferendarin erst geprüft werden müssten.
Das vor zehn Jahren verabschiedete Berliner Neutralitätsgesetz sieht für Personen in der Ausbildung im öffentlichen Dienst ausdrücklich Ausnahmen vom Verbot des Tragens religiöser Symbole vor. Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13. März steht zudem fest, dass es kein pauschales Kopftuchverbot mehr geben darf, sondern jeder Fall einzeln betrachtet werden muss.
Aufregung um Bewerberin mit Kopftuch im Neuköllner Bezirksamt
Die Bewerbung einer Kopftuch tragenden Rechtsreferendarin im Bezirksamt Berlin-Neukölln hat die Debatte über die Neutralitätspflicht des Staates neu entfacht. Die Bewerbung der 26-jährigen Betül U. werde jetzt geprüft, teilte das Bezirksamt am Freitag mit.