Beschwerden sind dann angebracht, wenn Veröffentlichen gegen die Publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates, Organ der freiwilligen Selbstkontrolle der Presse, verstoßen (Menschenwürde, Diskriminierungen etc.). Beschwerden können sich auch gegen journalistisch relevante Inhalte von Web-Portalen der Presse richten. Die Eingabe kann auch online über ein Web-Formular des Presserats erfolgen.
Begründete Beschwerden kann der Presserat mit unterschiedlichen Optionen sanktionieren: öffentliche Rüge, nicht-öffentliche Rüge (bei Wahrung des Opferschutzes), Missbilligung, Hinweis.
Die Verantwortlichen der Medien sind mit Lesern/Nutzern/Bürgern in der digitalen Welt immer stärker vernetzt. Daher kann es im Einzelfall hilfreich und einfach sein, mit ihnen bei angenommenen Verstößen gegen das Diskriminierungsverbot unmittelbar Kontakt aufzunehmen. Damit kann man als Leserin oder Leser zur Sensibilisierung der Redaktion für künftige Berichterstattung beitragen. Die Beschwerde beim Presserat bleibt unbenommen.