Illustration: evangelisch.de/Simone Sass
Pro und Contra: Das Kopftuchurteil von Bochum
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Kirchliche Arbeitgeber dürfen muslimischen Mitarbeiterinnen das Kopftuch verbieten. Auf der einen Seite ist das eine Entscheidung, die die Kirchen positiv bestärkt. Auf der anderen Seite kommt das Beharren der Augusta-Kliniken auf diesem Recht zu einem unglücklichen Zeitpunkt. Sollte die Bochumer Augusta-Klinik das Kopftuchtragen tatsächlich verbieten? Zwei Blicke auf das aktuelle Kopftuch-Urteil.
24.09.2014
evangelisch.de
Hanno Terbuyken, Johannes Süßmann

Pro: Positiver Spielraum für die Kirchen

Kirchliche Krankenhäuser dürfen ihren muslimischen Mitarbeiterinnen verbieten, bei der Arbeit Kopftuch zu tragen. Das Urteil ist konsequent. Denn die Glaubwürdigkeit einer kirchlichen Einrichtung hängt auch daran, dass die Mitarbeiter die christlichen Werte der Einrichtung mittragen. Im Krankenhaus heißt das ganz konkret, den Patienten mit einer besonderen Liebe und Fürsorge gegenüberzutreten und sie nicht nur technisch-medizinisch zu behandeln. Das kann zwar jeder, egal welchen Glaubens. Das geht auch mit Kopftuch. Man kann sich berechtigterweise auf den Standpunkt stellen, dass jeder Dienst auch Verkündigung ist, egal wer ihn verrichtet.

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Allerdings ginge dann ziemlich bald verloren, woher diese Verkündigung kommt. Das muss ein kirchlicher Arbeitgeber nicht zulassen, sagt das Bundesarbeitsgericht: Von den Mitarbeitern darf die Kirche mindestens Neutralität verlangen. Das ist nicht anders als in anderen Betrieben auch. Wer bei VW arbeitet und ständig BMW-T-Shirts trägt, wird sich ziemlich schnell mit seinem Vorgesetzten konfrontiert sehen.

Der Unterschied ist allerdings, dass ein kompetenter Automechaniker auch BMWs reparieren kann, wenn er bei VW gelernt hat. Monotheistische Religionen sind da anders. Sie schließen sich in einigen Punkten gegenseitig aus, nicht zuletzt bei der zentralen Frage, wer Jesus eigentlich war: Sohn Gottes oder doch nur Prophet? Dass eine gläubige Muslimin einem kranken Menschen, der sich bewusst für ein christliches Krankenhaus entschieden hat, Trost und Segen im Namen Jesu spendet, spricht dann sogar gegen ihre eigene Religion.

Das jetzige Urteil gibt den christlichen Krankenhäusern den Spielraum, diese Widersprüche zu vermeiden, gerade gegenüber Patienten, denen das "christlich" wichtig ist. Christliche Einrichtungen können sich natürlich trotzdem anders entscheiden und muslimischen Mitarbeiterinnen das Kopftuch erlauben, je nach Einzelfall. Aber sie müssen nicht. Damit betont das Bundesarbeitsgericht, dass die Bindung an eine christliche Weltanschauung es wert ist, nach außen und nach innen erhalten zu werden. Das ist ein positives Signal für die Kirchen.

Hanno Terbuyken ist Portalleiter von evangelisch.de.

 


 

Contra: Lieber Toleranz zeigen

Rein juristisch betrachtet mag das Urteil richtig sein. Die Richter schützen damit das im Grundgesetz festgeschriebene Selbstbestimmungsrecht der Kirchen und stellen es über das individuelle Recht der freien Religionsausübung. Nicht richtig ist das Beharren der Klinik, dieses Recht mit (weltlicher) Macht durchzusetzen.

Denn hatte sie die Pflegerin zuvor nicht selbst eingestellt und damit ein Statement gesetzt, dass ihre Angestellten nicht um jeden Preis die christliche Botschaft zu verkünden haben, sondern in erster Linie gute Pfleger und gute Krankenschwestern sein sollen? Selbst wenn die Schwester erst nach längerer Babypause mit Kopftuch in den Job zurückkehren wollte und zuvor keines getragen hatte: Gerät der Verkündigungsauftrag tatsächlich durch ein Stück Stoff in Gefahr?

Im Krankenhaus ist die religionsübergreifende Gesinnung des Helfenwollens wichtiger als jedes Symbol. Durch ihr engstirniges Handeln haben es die Bochumer Augusta-Kliniken versäumt, ein Signal zu setzen: Ein Signal der Toleranz und der Verständigung der Religionen.

Gerade in Zeiten, in denen bei Teilen der Bevölkerung das Unbehagen angesichts einer wachsenden Zahl muslimischer Mitbürger wächst, in denen Rechtspopulisten genau damit auf Stimmenfang gehen und Vorurteile befeuern, in denen Fanatismus und Terror radikalislamischer Splittergruppen die friedliche Gesinnung einer überwältigenden Mehrheit der Muslime in Deutschland und der Welt zu übertünchen droht – gerade in diesen Zeiten hätten die Bochumer ein Zeichen setzen und zeigen können: Wir stehen an eurer Seite, wir treten ein für das friedliche Miteinander und akzeptieren die Angehörigen anderer Religionen, ohne Wenn und Aber. Wir rücken die Botschaft in den Fokus und stellen sie über das Symbol. Wir betonen das Gemeinsame, nicht den Unterschied.

Für die Verständigung der Religionen und das friedliche Miteinander aller Gläubigen - seien sie nun Christen, Juden, Muslime, Buddhisten oder Hindi – ist die Entscheidung der Augusta-Kliniken genau das falsche Signal.

Johannes Süßmann ist Volontär bei evangelisch.de und dem Evangelischen Pressedienst (epd).