Der alte Mann, der am Portal der berühmten Asamkirche in der Sendlinger Straße in München steht, gehört seit Jahren zum Stadtbild: Den Blick meist nach unten gewandt, wartet er mit einem Pappbecher in der Hand auf die Almosen der Kirchenbesucher und Touristen. "Stilles Demutsbetteln" nennt sich seine unauffällige Tätigkeit im Amtsdeutsch.
Ein paar hundert Meter weiter am Sendlinger Tor-Platz wird neben einem Dönerstand auch gebettelt. Manchmal ist es eine kniende junge Frau, manchmal ein Mann, der seinen Beinstumpf zeigt. Es ist eine aggressivere Form des Bettelns und das Münchner Kreisverwaltungsreferat sieht dabei organisierte Banden am Werk. Ab dem 12. August diese Art des Bettelns in der Altstadt verboten. Bei Zuwiderhandlungen droht Gefängnis bis zu vier Wochen.
"Unerlaubten Sondernutzung" des Gehweges
Wilfried Blume-Beyerle, Chef des zuständigen Münchner Kreisverwaltungsreferats, und der Münchner Polizeivizepräsident Robert Kopp stellten jetzt den Zweck des neuen Kurses vor. "Wir betreten mit dieser Vorgehensweise Neuland, aber sie ist auf jeden Fall ein sinnvoller Ansatz", sagte Kopp und verwies dabei auf die gestiegene Bettleranzahl, darunter "in erster Linie rumänische und slowakische Staatsangehörige".
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Die Anzahl der organisierten Bettler ist laut Polizei in den vergangenen Jahren stetig nach oben gegangen. Wurden vor zwei Jahren noch etwa 20 Bettler gezählt, habe sich deren Anzahl im Stadtbereich nun auf etwa 100 verfünffacht. Die Brennpunkte seien die Altstadt und die Zone rund um den Hauptbahnhof. Dort wolle man nun konsequenter vorgehen, sagte Blume-Beyerle: "Es geht nicht um einen Feldzug gegen das Betteln im Allgemeinen, sondern um bestimmte Verhaltensweisen."
Diese Verhaltensweisen haben, so ist zu hören, mit dem sogenannten Gemeingebrauch zu tun. Das ist die normale Nutzung des Gehweges. Betteln wird dann unzulässig, wenn dieser Gemeingebrauch überschritten wird - die Juristen sprechen von einer "unerlaubten Sondernutzung", was wiederum eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Bei organisiertem und bandenmäßigen Betteln handelt es sich um eine derartige "Sondernutzung".
Wie soll man unterscheiden?
Ein bandenmäßig organisiertes Betteln liegt für die Behörden vor, wenn die Bettler auf der Straße für Hintermänner arbeiten, die einen Großteil des Geldes kassieren. Aktenkundig wird das bei der Polizei indes eher selten. Hinweise darauf seien die Zuweisung von Bettelplätzen, die regelmäßige Abgabe der Bettelerlöse und gemeinsame Unterkünfte.
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Oftmals würden diese Bettler von ihren Hintermännern aus osteuropäischen Beitrittsländern zur EU nach München eingeschleust. Das Geld für den Transport, Einreise und Unterkunft werde vorgestreckt und müsse "abgearbeitet" werden, so dass für eine gewisse Zeit ein Abhängigkeitsverhältnis bestehe.
Das Kreisverwaltungsreferat betont, die in vier Sprachen übersetzte Allgemeinverfügung habe nicht das Ziel, das "normale und stille Betteln" zu verbieten. Es gehe ausschließlich darum, die ordnungs- beziehungsweise strafrechtlich relevanten Formen des Bettelns zu unterbinden. Kritiker bemängeln, eine derartige Unterscheidung sei schwierig.