Auch in Wiesbaden darf am Karfreitag nicht gegen das gesetzlich vorgeschriebene Tanzverbot demonstriert werden. Dies entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof am Donnerstag in Kassel. Er hob damit eine am selben Tag ergangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Wiesbaden auf, das die Demonstration der Grünen Jugend Hessen mit Ausnahme einer geplanten Tanzeinlage für zulässig erklärt hatte (Az. 8 B 863/12).
Zur Begründung führte der Verwaltungsgerichtshof an, dass der Karfreitag als Feiertag verfassungsrechtlich geschützt sei. An diesem Tag seien nur Versammlungen zulässig, die dem ernsten Charakter dieses Tages entsprächen. In Abwägung zwischen Feiertagsschutz und Versammlungsfreiheit komme dem Schutz des Feiertags Vorrang zu. Die Entscheidung ist unanfechtbar.
Mit einer ähnlich lautenden Begründung hatte zuvor auch das Verwaltungsgericht Gießen einen Eilantrag der Gießener Piratenpartei gegen ein Verbot der Tanzdemo durch das Regierungspräsidium abgelehnt. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Frankfurt über eine Klage der dortigen Piratenpartei steht noch aus.
Bischof Meister widerspricht den hannoverschen Linken
Um die Stille am Karfreitag wird bundesweit gestritten. Die Piratenpartei in Frankfurt und Gießen rief zu Tanzflashmobs an dem Feiertag auf. Das Regierungspräsidium Gießen und die Stadt Frankfurt am Main haben allerdings die Tanz-Demonstrationen untersagt. Auch für Köln und Hannover kursieren Aufrufe zur Demonstration im Internet. Die Protestaktionen richten sich gegen das Feiertagsgesetz, das den Diskothekenbetrieb über die Osterfeiertage einschränkt.
Das Tanzverbot am Karfreitag hat auch die Fraktionen des niedersächsischen Landtages beschäftigt. Die Linke hält die Regelung für "möglicherweise verfassungswidrig", wie der Abgeordnete Hans-Henning Adler am Donnerstag in Hannover sagte: "Das Gesetz zwingt allen Bürgern ein religiöses Verhalten auf." Die CDU dagegen bezeichnete es als "absolut zeitgemäß".
Auch der evangelische Landesbischof Ralf Meister aus Hannover wies die Kritik der Linken zurück. Nach dem niedersächsischen Feiertagsgesetz sind öffentliche Tanzveranstaltungen von Gründonnerstag ab 5 Uhr morgens bis zum Karsamstag um Mitternacht sowie an Heiligabend verboten.
Innehalten und Müßiggang statt Karfreitagsparty
Für die niedersächsischen Linken erklärte Adler, Enthaltsamkeit beim Feiern dürfe nicht einfach allen Menschen verordnet werden. Er verwies auf das Grundgesetz, nach dem niemand zu einer kirchlichen Handlung, Feierlichkeit oder religiösen Übungen gezwungen werden dürfe.
Bischof Meister dagegen sagte dem epd, das Feiertagsgesetz drücke den Respekt vor dem höchsten christlichen Feiertag und seinen Inhalten aus: "Das Tanzverbot steht für eine bewusste Unterbrechung des Alltags angesichts der Erinnerung an den Kreuzestod Jesu Christi und an die Opfer von Gewalt in unserer Zeit." Diese Geste halte er einmal im Jahr in der Gesellschaft für zumutbar, auch für die Menschen, die nicht mit dem christlichen Glauben verbunden seien.
Der leitende Bremer Theologe Renke Brahms betonte in einer Sendung des Evangelischen Kirchenfunks Niedersachsen, Tanzen sei am Karfreitag privat niemandem untersagt. Das Verbot beziehe sich auf öffentliche Veranstaltungen.
Die CDU hatte die Diskussion als "überflüssig" bezeichnet. "Wir sollten diesen Tag nutzen, um uns an den Ursprung des christlichen Glaubens zurückzuerinnern", sagte die Abgeordnete Dorothee Prüssner. Der Karfreitag sei eine Möglichkeit, innezuhalten und den Müßiggang zu lernen: "Wir brauchen die Ruhe, auch um Bilanz für das eigene Leben ziehen zu können."