Thema im Bundestag: Dürfen kirchliche Beschäftigte streiken?
Es geht um den zweitgrößten Arbeitgeber Deutschlands: Rund 1,3 Millionen Menschen verdienen ihr Geld bei den beiden großen Kirchen sowie deren Sozialverbänden, Diakonie und Caritas. Und sie dürfen nicht streiken: Denn in den Kirchen gilt in der Regel der sogenannte Dritte Weg, bei dem Dienstnehmer und Dienstgeber das Arbeits- und Tarifrecht in paritätisch besetzten arbeitsrechtlichen Kommissionen einvernehmlich aushandeln. Arbeitskampfmaßnahmen, wie Streik und Aussperrungen, sind ausgeschlossen.
24.03.2012
Von Benjamin Lassiwe

Die Gewerkschaft ver.di und die Linksfraktion im Deutschen Bundestag wollen diesen Zustand ändern. Im Mai 2011 brachte die Linke einen Gesetzesentwurf ins Parlament ein, der die Abschaffung des vom Grundgesetz garantierten, gesonderten kirchlichen Arbeitsrechtes fordert. Am Montag soll dazu eine Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales stattfinden.

"Das Sonderarbeitsrecht der Kirchen enthält den Mitarbeitern dort wichtige Rechte vor, die im öffentlichen Dienst oder der Privatwirtschaft selbstverständlich sind", sagt der religionspolitische Sprecher der Linkspartei, Raju Sharma. In Tarifverhandlungen hätten Beschäftigte kirchlicher Träger deshalb schlechtere Karten. "Auch der Kündigungsschutz ist ein Problem", sagt Sharma. "Uneheliche Kinder, Homosexualität oder Wiederheirat können nicht nur für den Pfarrer, sondern auch für den Krankenpfleger oder die Putzfrau die Kündigung bedeuten."

Diakonie schloss bereits einige Unternehmen aus

Die Kirchen sehen das anders. Sie haben in den vergangenen Monaten betont, dass sie keine Tarifverträge wollen. So beschloss die in Magdeburg tagende EKD-Synode, dass der Dritte Weg die "kirchengemäße" Form des Arbeitsrechtes sei. Doch die Synodalen, deren Tagung von lautstarken ver.di-Protesten begleitet war, sahen auch Probleme: In einer sogenannten Erklärung forderten sie "ernsthafte Konsequenzen" für "Missstände wie Outsourcing mit Lohnsenkungen, ersetzende Leiharbeit und nicht hinnehmbare Niedriglöhne". Und Anfang März bekräftigte der EKD-Ratsvorsitzende Nikolaus Schneider, dass diakonische Unternehmen, die gegen die Prinzipien des Dritten Wegs verstoßen, mit ihrem Ausschluss aus dem Diakonischen Werk rechnen müssten. Mittlerweile wurden einzelne Diakonie-Einrichtungen in Niedersachsen bereits ausgeschlossen. Die Altenhilfe Lilienthal und das Wichernstift in Ganderkesee gehören nicht länger zur Diakonie.

Ganz ähnlich ist die Situation in der römisch-katholischen Kirche. Die Deutsche Bischofskonferenz stellte ihren Betrieben und Einrichtungen auf der Frühjahrsvollversammlung in Regensburg ein Ultimatum: Bis Ende 2013 muss sich jede katholische Einrichtung verbindlich entscheiden, ob sie den Dritten Weg befolgt – oder das weltliche Arbeitsrecht anwendet. "Wer die Vorteile des kirchlichen Arbeitsrechts haben möchte, muss sich auch an den Dritten Weg halten", sagte der DBK-Vorsitzende Robert Zollitsch in Regensburg. Und wenn es in einer katholischen Einrichtung mehr als sechs Monate Leiharbeit geben soll, muss die Mitarbeitervertretung zustimmen – sofern die Einrichtung der Jurisdiktion der Bischofskonferenz untersteht. Auf die kirchenrechtlich direkt Rom unterstellten Orden und ihre Krankenhäuser und Altenheime haben die deutschen Bischöfe bekanntlich keinen Zugriff. Aber reicht das am Ende wirklich aus?

Im Bundestag ist derzeit nur die Linkspartei für eine vollständige Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts. Doch Kritik an seiner Umsetzung gibt es in allen Fraktionen: Vor allem das Streikverbot wird von vielen Abgeordneten kritisch hinterfragt – sogar die sonst eher kirchenfreundlichen CDU-Abgeordneten Peter Weiß und Ingrid Fischbach regen mittlerweile, wenn auch sehr verklausuliert, ein Überdenken dieser Regel an. Und die SPD-Bundestagsabgeordnete Kerstin Griese rät den Kirchen zu einem freiwilligen Verzicht auf das Streikverbot.

Am Ende entscheiden wohl die Gerichte

Allerdings spricht viel dafür, dass es am Ende nicht die Politik, sondern die Gerichte sein werden, deren Urteile das kirchliche Arbeitsrecht entscheidend verändern. So ist vor dem Erfurter Bundesarbeitsgericht ein Verfahren anhängig, in dem es um das Streikverbot in der Kirche geht. Ein Urteil wird im dritten Quartal 2012 erwartet. "Mit dem Streikrecht steht und fällt die Grundlage des Dritten Wegs", sagt der Leiter des kirchenrechtlichen Instituts der EKD, der Göttinger Jurist Hans-Michael Heinig. Doch die Vorinstanz, das Landesarbeitsgericht Hamm in Westfalen, hatte im Januar 2011 entschieden, dass Streiks in kirchlichen Einrichtungen "nicht ausnahmslos unzulässig" seien.

Sollte das Urteil vom Erfurter Bundesarbeitsgericht und in einer späteren Version vom Bundesverfassungsgericht bestätigt werden, erwarten Experten, dass sich die Kirchen, die Diakonie und Caritas ganz vom Dritten Weg verabschieden werden – zumal das Beispiel zahlreicher privater Pflegeeinrichtungen zeigt, dass die Mitarbeiter dort mancherorts zwar schlechter gestellt sind, als in der Diakonie, aber von einer Heilsnotwendigtkeit eines gesonderten Rechts der Kirchen keineswegs die Rede sein kann.


Benjamin Lassiwe ist freier Journalist und schreibt regelmäßig für evangelisch.de.